Aktuelles Lexikon:Rechtsstaat

Von Sara Maria Behbehani

Der Begriff des "Rechtsstaats" erfährt in diesen Tagen häufige Verwendung: Wenn Corona-Leugner und Verschwörungsideologen auf den Straßen aufmarschieren dürfen, dann dient das als Beleg deutscher Rechtsstaatlichkeit. Wenn Donald Trump verkündet, er habe die US-Wahl noch vor dem Auszählen aller Stimmen gewonnen, dann erinnern viele zur Beruhigung daran, dass die USA immer noch ein Rechtsstaat sind. Und wenn die EU-Gremien über Polen und Ungarn debattieren, dann prüfen sie, ob dort eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der Rechtsstaatlichkeit vorliegt. Nur worauf gründet sich dieser Begriff? Die Idee eines Rechtsstaates entstand schon in der Antike und beruht heute auf drei Prinzipien: der Rechtssicherheit, was bedeutet, das alles staatliche Handeln an das Gesetz gebunden ist; der Rechtsgleichheit, was bedeutet, dass alle Bürger vor dem Gesetz ebenbürtig sind; und dem Rechtsschutz, was bedeutet, dass unabhängige Gerichte die Bürger vor willkürlichen Eingriffen des Staates schützen. Der Rechtsstaat garantiert somit die Grundrechte aller Bürger und geht von der Anerkennung der Menschenwürde aus, die in Deutschland nach Artikel 1 des Grundgesetzes unantastbar ist. In Abgrenzung dazu stehen Willkür- oder Polizeistaaten, in denen die Bürger der Staatsgewalt ausgeliefert sind. In einem Rechtsstaat besteht dagegen für jeden Bürger die Möglichkeit zur Klage.

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