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Aktuelles Lexikon:Rechtsaufsicht

Bei dem Vorwurf gegen Olaf Scholz verwechselte Armin Laschet sie mit der "Fachaufsicht". Was ist der Unterschied?

Von Wolfgang Janisch

Fachaufsicht oder Rechtsaufsicht: Ist das so nah beieinander, dass man es verwechseln kann? So wie Armin Laschet im Triell? Er wähnte die Geldwäsche-Ermittlungseinheit FIU unter der Fachaufsicht seines Konkurrenten Olaf Scholz, obwohl der Bundesfinanzminister nur die Rechtsaufsicht hat. Wer selbst einer Behörde angehört, die unter einer dieser Aufsichtsformen steht, der kennt den Unterschied sehr genau. Fachaufsicht heißt im Grunde: Es gibt noch einen Chef über dem Chef. Eine Ministerin zum Beispiel, die der nachgeordneten Behörde im Detail Weisungen erteilen kann - wobei die Klügeren wohl zur "langen Leine" tendieren. "Oberstes Ziel der Fachaufsicht ist ein rechtmäßiges und zweckmäßiges Verwaltungshandeln", heißt es in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. Die Rechtsaufsicht hingegen beschränkt sich auf die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns, also die Einhaltung von Gesetzen, was sich ohnehin von selbst verstehen sollte. Das kann zwar gelegentlich auch zu intensiveren Prüfungen führen, weil auch das eigene Ermessen einer unteren Behörde rechtliche Grenzen beachten muss. Aber der Freiraum ist deutlich größer. So kann etwa der Bundesfinanzminister die FIU eben nicht anweisen, wie sie mit Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz umgeht.

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