Aktuelles Lexikon:Raubkopie

Was ist Raub? Das kann eine hochphilosophische Frage sein.

Von Jannis Brühl

Wer das Wort Raubkopie ausspricht, stellt eine hochphilosophische Frage: Kann es Raub sein, wenn der angeblich Beraubte nach dem Vergehen genauso viel hat wie vorher, etwa einen Film? Wohl kaum, würden Juristen sagen. Denn sie wissen, dass es Raub im Urheberrecht nicht gibt, sondern nur im Strafrecht. Und auch im Strafgesetzbuch gilt es nur als Raub, wenn man sich "eine fremde bewegliche Sache" mit Gewalt oder Drohungen aneignet. Ein Kriterium, dass auf einen Teenager, der bekifft "Scary Movie 5" auf Youtube stellt, eher nicht zutrifft. Dass das Wort sich dennoch für illegale Duplikate von Filmen oder Liedern eingebürgert hat, ist ein Beispiel dafür, wie ökonomische Interessen Sprache formen können. 2003 hämmerte eine Kampagne der Kinos und Filmverleiher der Öffentlichkeit ein: "Raubkopierer sind Verbrecher". Sie war aus der Verzweiflung geboren, denn die Vorstellung vom geistigen Eigentum kam im digitalen Zeitalter an ihre Grenzen. Jeder kann mit wenigen Klicks fast jedes Kulturerzeugnis in Sekunden kopieren und verbreiten. Und wer mit Filmen sein Geld verdient, der sieht den Wert des Filmes für sich gemindert, wenn der umsonst im Internet herumschwirrt. Weshalb sich der Bundesgerichtshof nun erneut damit befassen musste, dass 2013 jemand "Scary Movie 5" auf Youtube hochgeladen hat.

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