Aktuelles Lexikon:Provision

Früher sprach man von "Bemühungsgebühr", bei Politikern ist sie häufig anrüchig.

Von Friederike Zoe Grasshoff

Provision ist ein Begriff aus der Handelssprache, schon im Mittelalter sollen Menschen Geld dafür eingestrichen haben, wenn sie, als eine Art Mittler, dafür sorgten, dass zwei Parteien ein Geschäft abschlossen. Im Grimmschen Wörterbuch wird sie auch "Bemühungsgebühr" genannt. Zurück in die Moderne: Arbeitet man nicht gerade in einer Versicherung oder einem Reisebüro und streicht Provisionen für abgeschlossene Policen oder Bahamas-Exzesse ein, ist einem der Begriff aus dem immer Angst einjagenden Genre der Wohnungssuche bekannt. Bis Juni 2015 mussten Mieterinnen und Mieter oftmals eine Gebühr in Höhe von zwei Monatsmieten an einen Makler zahlen, um überhaupt in besagte, umkämpfte Wohnung einziehen zu dürfen. Seitdem das "Bestellerprinzip" gilt, müssen die Auftraggeber, also die Vermieter, diese Kosten übernehmen. Wird eine Wohnung oder ein Haus verkauft, ist es nicht unüblich, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision teilen. Etymologisch leitet sich Provision von lateinisch "provisio", Vorsorge, ab, geregelt ist sie im Handelsgesetzbuch. Provisionen im sechsstelligen Bereich haben soeben die Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein (CSU) und Nikolas Löbel (CDU) zu Fall gebracht, sie sollen sich bei der Vermittlung von Geschäften mit Schutzmasken bereichert haben.

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