Aktuelles Lexikon:Kündigung

Einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die auch wirksam wird, wenn der Betroffene grollt oder sie nicht wahrhaben will.

Von Joachim Käppner

"You're fired", riefen im November 2020 fröhliche Menschen auf den Straßen New Yorks, du bist gefeuert. Sie meinten den abgewählten Präsidenten Donald Trump, den die Wähler sozusagen gefeuert hatten, wie Trump als Unternehmer selber zahllosen Mitarbeitern. Dass er sich weigerte, den Rauswurf zur Kenntnis zu nehmen, hat ihm so wenig genutzt wie Oliver Kahn, der über seine Entlassung öffentlich wütete; sein erster Vorname ist nun nicht mehr "Bayern-Boss", sondern wieder Oliver. Beim Zwangsabschied von einem Vorstandschef gelten andere Regeln als bei einer Kündigung normaler Beschäftigter, auch wenn die Umgangssprache dies alles mehr oder weniger gleichsetzt. Bei Kahn beschloss der Aufsichtsrat die Abberufung, die aber nach dem Aktiengesetz eigentlich kaum möglich ist - wahrscheinlich wird der FC Bayern den bisherigen Vorstandschef daher ausbezahlen müssen. Eine Kündigung im normalen Arbeitsleben beendet einseitig ein bestehendes Arbeitsverhältnis und kann vom Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden, zum Beispiel nach vorangehender Abmahnung durch die Firma. Eine Kündigung gilt als letztes Mittel, wenn andere Versuche gescheitert sind, zur bekömmlichen Zusammenarbeit zurückzufinden.

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