Aktuelles LexikonKriminelle Vereinigung

Es ist ein schweres Geschütz des Rechtsstaats und deshalb umstritten, ob es passend ist für die Aktivisten der "Letzten Generation".

Von Ronen Steinke

Das ist eines der schwersten Geschütze des Rechtsstaats. Die Deklarierung einer Gruppe zur "kriminellen Vereinigung", so hat das einmal ein Anti-Terror-Staatsanwalt veranschaulicht, bedeutet: "Man braucht bloß den Telefonhörer abzunehmen, schon ist man drin in der Strafbarkeit." Kriminelle oder auch terroristische Vereinigung, so steht es in den Paragrafen 129 und 129a des Strafgesetzbuchs - das hat zur Folge, dass alle "Mitglieder" pauschal strafbar sind, egal ob sie konkret etwas getan haben oder nicht. Das ist eine weite Vorverlagerung der Strafbarkeit. Es ist deshalb fraglich, ob dieses Geschütz schon bei Personen wie den Klima-Aktivisten der "Letzten Generation" angemessen ist. Die Definition verlangt, dass sich mindestens drei Personen auf längere Dauer zusammengeschlossen haben, um für ein übergeordnetes gemeinsames Interesse Straftaten zu begehen. Die Justiz in den Bundesländern Sachsen und Hessen hat zuletzt öffentlich mit diesem Gedanken gespielt. Die Staatsanwaltschaft Berlin reagierte ablehnend: Das gehe zu weit, Straßenklebeaktionen seien schließlich "nur" Nötigung. Fortgesetzte Attacken auf eine Raffinerie in Mecklenburg-Vorpommern indes, wie sie einzelnen Mitglieder der Gruppe vorgeworfen werden, könnten nun eine andere Bewertung nach sich ziehen. Zumindest für die kleine Gruppe, die mit diesen Taten zu tun haben soll.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Gutscheine: