Aktuelles LexikonFaustrecht

Weitverbreitet im Spätmittelalter, kehrt hoffentlich nicht zurück.

Von Joachim Käppner

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Das Landgericht Hamburg verhängte zwölf Jahre Haft für den Hamburger Flughafengeiselnehmer, der nach einem Sorgerechtsstreit seine vierjährige Tochter entführt und gedroht hatte, sich mit ihr in die Luft zu sprengen: Dem Faustrecht müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Faustrecht ist ein älterer Begriff für Selbstjustiz, also den illegalen Versuch, das Recht in die eigene Hand zu nehmen und das Gewaltmonopol des Rechtsstaates zu missachten. Ursprünglich, im Germanien der Antike, war das Faustrecht sogar erlaubt in Form des Fehderechts. Es gestattete mangels effektiver Staatlichkeit dem Einzelnen und seiner Familie, den durch ein Verbrechen gebrochenen Frieden wiederherzustellen. Im Mittelalter begünstigte das Fehderecht Rechtlosigkeit und Gewalt durch Bewaffnete. „Dem Adel“, schrieb 1885 das „Reallexicon der Deutschen Altertümer“, „war die Fehde Lust und Erwerb; denn der Raub war, am Gegner und seinen Angehörigen begangen, gestattet.“ Im Spätmittelalter verkam der einst stolze Ritterstand zum Raubrittertum und das Fehderecht zum Faustrecht, das sich nahm, wer sich stark genug dafür fühlte. Ein römischer Kardinal sagte gar: „Ganz Deutschland ist ein einziges Räubernest.“ Erst der Ewige Landfriede von 1495 verbot das Fehderecht grundsätzlich.

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