Aktuelles Lexikon:Endergebnis

Von Katharina Riehl

An jedem Wahlsonntag um Punkt 18 Uhr, wenn die Wahllokale geschlossen sind, wird es zum ersten Mal konkret. Anstelle der repräsentativen Umfragen, die jeden Wahlkampf begleiten, tritt eine Prognose, für die Wählerinnen und Wähler in ausgewählten Wahlkreisen direkt nach ihrer Stimmabgabe befragt wurden. Die Prognose gibt eine erste Einschätzung - ein Ergebnis aber ist sie freilich nicht, erst recht nicht in diesem Jahr. Die vielen Briefwähler erschweren die Prognose. Es dauert deshalb dann noch länger, bis ein vorläufiges amtliches Endergebnis vorliegt, das nach einem klar geregelten Verfahren ermittelt wird. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen sowie die für die Briefwahl zuständigen Wahlvorstände melden ihre Auszählungsergebnisse an die jeweiligen Gemeinden. Von dort werden die Informationen über die Kreiswahlleiter und Landeswahlleiter zum Bundeswahlleiter weitergegeben. Weil die ausgezählten Stimmen am Wahlabend nach und nach weitergemeldet werden, gibt es auf Basis der jeweils vorliegenden Ergebnisse Hochrechnungen, die im Laufe des Wahlabends immer genauer werden. Wenn alle Stimmen ausgezählt sind, gibt der Bundeswahlleiter das vorläufige amtliche Endergebnis bekannt. Danach werden aber noch alle Wahlprotokolle geprüft. Das amtliche Endergebnis wird dann erst etwa zwei Wochen nach der Wahl im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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