Jeder Flüchtling, der nach Europa kommt, lernt Dublin kennen - auch wenn er es nie nach Irland schafft. Denn die irische Hauptstadt steht für das System, nach dem in der Europäischen Union mit Geflüchteten umgegangen wird. "Dublin III" heißt das ihm zugrunde liegende Gesetzeswerk halboffiziell - aber dass sich der Name nicht auf James Joyce bezieht, den berühmtesten Asylsucher der Stadt, macht der offizielle Titel schnell klar: "Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013", so beginnt der und ist zu lang und bürokratisch, um hier vollständig zitiert zu werden. Er ist aus der Verordnung "Dublin II" hervorgegangen und diese aus dem "Dubliner Übereinkommen", das so heißt, weil Wolfgang Schäuble und zehn seiner elf EG-Innenministerkollegen den Vertrag im Juni 1990 eben dort unterzeichneten. Sie regelten darin, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren eines Schutzsuchenden zuständig ist. In der überwiegenden Regel, so bestimmt Dublin III noch heute, soll das der Staat sein, in dem ein Flüchtender Europa betritt. Weil aber die komplizierten Verteilungsmechanismen spätestens seit dem Flüchtlingswinter 2015/16 so gut wie überhaupt nicht mehr funktionieren, streiten sich die EU-Staaten seit Jahren über eine Reform des Systems - in dieser Woche nicht in Dublin, sondern in Brüssel.
Aktuelles LexikonDublin-System
Eine Vereinbarung der EU-Staaten zum Umgang mit Asylsuchenden, die schon länger nicht mehr funktioniert. Deshalb beginnen in Brüssel wieder Gespräche über eine Reform.
Von Jan Bielicki