Aktuelles Lexikon:Desertion

Die Fahnenflucht steht auch in Deutschland unter Strafe, wie CDU-Generalsekretär Mario Czaja weiß.

Von Christoph Koopmann

Wer seiner Arbeit ohne Erlaubnis des Arbeitgebers fernbleibt, muss im schlechtesten Fall mit der Kündigung rechnen. Das kann schon übel genug sein, ist aber nur eine arbeitsrechtliche Angelegenheit. Wesentlich härter kann es treffen, wer seine Arbeit oder seinen Dienst beim Militär leistet. Wer da unerlaubt fehlt, begeht Fahnenflucht - er oder sie desertiert. Gründe kann es dafür viele geben, vom Leichtsinn bis zur Kriegsdienstverweigerung aus Todesangst oder Überzeugung. Letztere Gründe dürften - prozentuale Anteile unklar - ausschlaggebend dafür sein, dass gerade Tausende Russen versuchen, ihre Heimat zu verlassen. Denn nach Wladimir Putins Ankündigung einer Teilmobilmachung droht vielen die Einberufung für den Kampfeinsatz in der Ukraine. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat bereits gefordert, russische Deserteure in Deutschland aufzunehmen. Anderswo in Europa ist man zurückhaltender. Dabei hat Russlands Präsident erst am Samstag ein neues Gesetz abgesegnet: Soldaten, Reservisten und Wehrpflichtigen drohen bei Fahnenflucht nun bis zu zehn Jahre Haft. In Deutschland wird Desertion mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Der heutige CDU-Generalsekretär Mario Czaja kam 1997 glimpflicher davon: Er war seiner Einberufung zur Bundeswehr zweimal nicht gefolgt. Czaja musste 2000 Mark Geldstrafe zahlen.

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