Aktuelles LexikonAlarmzustand

Von Karin Janker

SZ bei Google bevorzugen

Die spanische Verfassung sieht drei Stufen des Notstands vor: den Alarmzustand, den Ausnahmezustand und den Belagerungszustand, in aufsteigender Reihe je nach Dimension der Krise. Ausgerufen wird der Alarmzustand per Dekret durch die Regierung. Er gilt normalerweise für 15 Tage, spätestens dann muss laut Verfassung eine Verlängerung vom Parlament gebilligt werden. Der Alarmzustand ermöglicht es der Regierung, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu beschneiden, um eine Krise zu überwinden. So können Ausgangssperren erlassen, Fabriken besetzt oder Güter des täglichen Bedarfs rationiert werden. In der spanischen Geschichte wurde der Alarmzustand seit dem Ende der Franco-Diktatur vor 45 Jahren bisher dreimal ausgerufen: Erstmals 2010 unter Premier José Luis Rodríguez Zapatero wegen des Streiks der Fluglotsen, zum zweiten Mal am 14. März 2020 von Pedro Sánchez, kurz bevor die erste Welle der Corona-Pandemie das spanische Gesundheitssystem kollabieren ließ. Am vergangenen Sonntag hat Sánchez den Alarmzustand erneut ausgerufen und an diesem Donnerstag vom Parlament gleich für mehr als sechs Monate bis 9. Mai 2021 verlängern lassen. Die Regierung bezeichnet dies als vorausschauend; die Opposition als machiavellistisch.

© SZ/kjan - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ Stellenmarkt
:Entdecken Sie attraktive Jobs

In anspruchsvollen Berufsfeldern im Stellenmarkt der SZ.

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: