Die Aktivrente ist Teil des Rentenpakets, das in der schwarz-roten Bundesregierung gerade heftig umstritten ist. Aber sie ist nicht etwa eine neue Rentenform, sondern ein geplanter Steuerfreibetrag für Rentnerinnen und Rentner. Dieser Steuervorteil soll Beschäftigte dazu bewegen, auch nach Erreichen des offiziellen Rentenalters weiterzuarbeiten. Den Anreiz dazu soll vom 1. Januar an ein Steuerfreibetrag von monatlich 2000 Euro geben. Aufs Jahr gesehen sind das 24 000 Euro – ein ansehnlicher steuerbefreiter Hinzuverdienst, der das Einkommen im Alter aufbessert. Die Regierung möchte so dem Mangel an Fachkräften in der deutschen Wirtschaft entgegenwirken, der wie eine Wachstumsbremse wirkt. Dabei gelten aber etliche Einschränkungen: Die Aktivrente soll es nur für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten geben, die das offizielle Rentenalter erreicht haben. Damit sind zum Beispiel Frührentner ausgeschlossen. Aber auch Minijobber, Selbständige, Freiberufler, Beamte sowie Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft sollen nicht in den Genuss der Aktivrente kommen, was noch zu Klagen führen könnte. Weil die Aktivrente pünktlich zum 1. Januar in Kraft treten soll, möchte Kanzler Friedrich Merz sein Rentenpaket unbedingt vorher durchs Parlament bringen.
Aktuelles LexikonAktivrente

Steuervorteil für Menschen, die im Rentenalter Geld dazuverdienen. Festgeschrieben im Rentenpaket, das Kanzler Friedrich Merz auf den Weg bringen will.
Von Hendrik Munsberg