Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Verbot des rechtsextremen Magazins Compact mit der Begründung abgelehnt, die verfassungsfeindlichen Äußerungen und Aktivitäten dort seien „noch“ nicht prägend genug. Jürgen Elsässer, der Verleger des Magazins, hat daraufhin jubiliert: „Wenn es unmöglich ist, Compact zu verbieten, dann ist es auch nicht möglich, die AfD zu verbieten.“ Das ist falsch. Erstens ist für das Parteiverbot nicht das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, sondern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zuständig. Zweitens gelten bei einem Parteiverbot andere Kriterien; es sind da auch die ganz besonderen Gefahren zu berücksichtigen, die sich aus der Eigenschaft, der Rolle und der Bedeutung einer Partei im politischen Betrieb ergeben. Und drittens ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Ergebnis ohnehin falsch; das ergibt sich aus dessen eigener Begründung.
MeinungWerte:Die Demokratie muss selbstbewusst sein – und sich wehren

Kolumne von Heribert Prantl
Lesezeit: 4 Min.

Das gescheiterte Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ ist kein Argument gegen einen AfD-Verbotsantrag. Im Gegenteil.
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