Von der wehrhaften Demokratie wird heute viel geredet; aber es wird nicht viel für sie getan. Die wehrhaften Artikel des Grundgesetzes werden mit spitzen Fingern angefasst; und sie werden betrachtet, als handele es sich um eine Jugendsünde des Parlamentarischen Rates aus den ganz frühen Tagen der bundesdeutschen Demokratie. Soeben, bei den Feiern zum 75. Grundgesetzjubiläum, wurde so getan, als müsse man sich für diese Artikel genieren, die aktuell als Anti-AfD-Artikel gehandelt werden: Da ist zum einen der Artikel 21 Absatz 2, in dem es um das Verbot einer Partei geht, bei der man nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger davon ausgehen muss, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will. Und da ist zum anderen der Artikel 18, in dem es darum geht, Verfassungsfeinden ein vorübergehendes politisches Aktionsverbot zu erteilen.
MeinungGrundgesetz:Auch Friedrich Merz sollte sich trauen, ein AfD-Verbot zu unterstützen

Kolumne von Heribert Prantl
Lesezeit: 4 Min.

Wie wehrhafte Demokratie im Jahr 2024 ausschauen muss – und wie der Sozialdemokrat Herbert Wehner diese Wehrhaftigkeit im Jahr 1950 verstanden hat.
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