Wenn es darum geht, wie der Staat sich gegen die Demokratiefeinde von der AfD wehren kann, hört man immer wieder, was alles nicht geht. Man könne die Partei nicht verbieten, weil die Beweislage zu dünn sei. Man könne auch einzelne Landesverbände nicht verbieten, weil dann die übrigen erst recht viel Solidarität erführen. Man solle auch erwiesenen Neonazis lieber nicht gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes das passive Wahlrecht entziehen, weil dies sie nur zu Märtyrern mache. Jetzt hat Rheinland-Pfalz beschlossen, Mitglieder der AfD doch nicht pauschal vom Staatsdienst fernzuhalten. Wann kommt der erste Innenminister, die erste Innenministerin ums Eck und sagt mal, was denn ginge?
MeinungDemokratieEs geht dies nicht, und es geht das nicht. Aber was geht denn gegen die AfD?

Kommentar von Detlef Esslinger
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Nun lässt Rheinland-Pfalz davon ab, Mitglieder der Partei generell aus dem Staatsdienst fernzuhalten. Im Kampf gegen die Rechtsextremisten hat der Staat ständig Angst vor sich selbst.
