MeinungAfD-VerbotPlötzlich bekommt ein kleines Verwaltungsgericht viel zu viel Macht

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Kolumne von Heribert Prantl

Lesezeit: 3 Min.

Der Verfassungsschutz kam zu dem von ihm veröffentlichten Ergebnis, die AfD sei als rechtsextrem einzustufen.
Der Verfassungsschutz kam zu dem von ihm veröffentlichten Ergebnis, die AfD sei als rechtsextrem einzustufen. Carsten Koall/dpa

Die Demokraten haben es versäumt, gegen die rechtsextreme Konkurrenz das Bundesverfassungsgericht zu bemühen. Und schon trifft eine untere Instanz eine gefährliche Entscheidung.  Daraus sollten Regierung und Parlament eine Konsequenz ziehen.

Die Entscheidung darüber, ob eine Partei verfassungswidrig ist, ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die es in einer Demokratie gibt; vielleicht die wichtigste. Deshalb hat darüber nicht irgendein Gericht, sondern nur das höchste Gericht zu urteilen. So legt es das Gesetz fest: Die Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit liegt allein beim Bundesverfassungsgericht. Dieses Gericht ist also, wenn es um ein Parteiverbot geht, die erste und die letzte gerichtliche Instanz. Der Gesetzgeber schon der frühen Jahre ging offensichtlich davon aus, dass dann, wenn die mögliche Verfassungsfeindlichkeit einer Partei im Raum steht, dafür allein Karlsruhe zuständig ist – und von den Verfassungsorganen Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung angerufen werden kann und auch angerufen wird.

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