MeinungPolitische Willensbildung:Ungleiches muss nicht gleich behandelt werden

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Kommentar von Wolfgang Janisch

Lesezeit: 2 Min.

Wird der Gesetzgeber nicht von sich aus aktiv, muss manchmal das Bundesverfassungsgericht nachhelfen.
Wird der Gesetzgeber nicht von sich aus aktiv, muss manchmal das Bundesverfassungsgericht nachhelfen. (Foto: Uli Deck/picture alliance/dpa)

Die AfD will durchsetzen, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung an den Zuschüssen für parteinahe Stiftungen teilhaben darf. Warum das Verfassungsgericht das unbedingt verhindern sollte.

Schon häufiger gab es Anlässe, zu denen dem Bundesverfassungsgericht lautstark Übergriffe in die Domäne des Gesetzgebers vorgeworfen worden sind. Beim Wahlrecht zum Beispiel war das vor einigen Jahren so. Weniger sichtbar werden dagegen die Gelegenheiten, bei denen sich die Parteien mit geradezu fahrlässiger Zutraulichkeit in die Hände des Karlsruher Gerichts begeben, aus schierer Unfähigkeit, selbst zu handeln.

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