Würde man der Ampel eines zugutehalten wollen, dann dies: Sie hat immerhin geliefert, was sie versprach. Sie setzte, wie es im Koalitionsvertrag stand, eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“ ein, um eine neue Regelung des Schwangerschaftsabbruchs zu „prüfen“. Ein Jahr lang hat die Kommission geprüft. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Rechtslage in Deutschland ist „nicht haltbar“, sie widerspricht dem Völkerrecht und der Verfassung. Klarer hätte die Einschätzung der Experten kaum sein können.
Abtreibung:Dem Bundestag bietet sich eine historische Chance zum Wohle der Frauen
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Die Kriminalisierung des Abbruchs führt dazu, dass Schwangeren die bestmögliche medizinische Versorgung vorenthalten wird. Das Parlament könnte das nun noch leicht ändern, wenn es nur wollte.
Kommentar von Karin Janker
Sinnsuche:Lebe meine Träume!
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