Würde man der Ampel eines zugutehalten wollen, dann dies: Sie hat immerhin geliefert, was sie versprach. Sie setzte, wie es im Koalitionsvertrag stand, eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“ ein, um eine neue Regelung des Schwangerschaftsabbruchs zu „prüfen“. Ein Jahr lang hat die Kommission geprüft. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Rechtslage in Deutschland ist „nicht haltbar“, sie widerspricht dem Völkerrecht und der Verfassung. Klarer hätte die Einschätzung der Experten kaum sein können.
MeinungAbtreibungDem Bundestag bietet sich eine historische Chance zum Wohle der Frauen

Kommentar von Karin Janker
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Eine ungewollte Schwangerschaft zu beenden, ist in Deutschland straffrei möglich, aber nicht legal.
Marijan Murat/dpaDie Kriminalisierung des Abbruchs führt dazu, dass Schwangeren die bestmögliche medizinische Versorgung vorenthalten wird. Das Parlament könnte das nun noch leicht ändern, wenn es nur wollte.
