MeinungParagraf 218Hilfe statt Strafe beim Schwangerschaftsabbruch? Auch das scheitert mit der Ampel

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Kolumne von Heribert Prantl

Lesezeit: 3 Min.

Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch regelt bislang die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen.
Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch regelt bislang die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Bernd Weißbrod/dpa

Die Koalition traut sich die vollständige Entkriminalisierung von Abtreibungen im Rahmen einer Fristenregelung nicht mehr zu. Das ist bitter, weil von einer Regierung Merz bei diesem Thema erst recht keinerlei Reformen zu erwarten wären.

Frauen wurden und werden für das gerichtet, was Männer angerichtet haben. Das ist an dieser Stelle nicht biologisch, sondern juristisch gemeint. Es waren nämlich ganz überwiegend Männer, die das geltende Abtreibungsstrafrecht formuliert und in Kraft gesetzt haben. Es waren ganz überwiegend Männer, die dann am Bundesverfassungsgericht zweimal über das Recht des Schwangerschaftsabbruchs entschieden und postuliert haben, wie die Paragrafen auszusehen haben: Die Abtreibung sei grundsätzlich als Unrecht zu betrachten und müsse demgemäß rechtlich verboten bleiben. Das ist die geltende Rechtslage nach den Reformversuchen im Jahr 1974 und 1992. Die Ampelkoalition wollte das ändern: Im Koalitionsvertrag stellte sie die Weichen für eine dritte Reform und für die endgültige Entkriminalisierung. Es ist eigentlich alles dafür vorbereitet. Aber jetzt traut sich die Ampel nicht, ein Gesetz vorzulegen; es fehlen Mut, Zeit und Geschick. Das ist bitter: Die CDU-geführte Regierung eines Kanzlers Merz wird sich einem gesetzlich festgelegten Recht auf Abtreibung wohl verweigern.

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