Abschiebehaft:Ultima Ratio

Die Abschiebehaft kann ein durchaus nötiger Zwang sein, um eine Ausreise sicherstellen zu können. Was sie aber nicht ist: ein Mittel, um in der Migrationspolitik vermeintliche Stärke zu demonstrieren.

Von Jan Bielicki

Die Nachrichten aus der Heimat sind fürchterlich. Darum lässt es sich kaum als gut bezeichnen, dass sich ausgerechnet dadurch die Lage einiger weniger Afghanen hierzulande verbessert. Es starten keine Abschiebeflüge mehr, und für vielleicht ein oder zwei Dutzend der vorgesehenen Passagiere öffnen sich nun die Tore von Gefängnissen, die offiziell gar keine Gefängnisse sind.

Abschiebehaftanstalten heißen die ummauerten Komplexe, in denen Menschen, die in Deutschland nicht bleiben dürfen, aber nicht gehen wollen, darauf warten müssen, zwangsweise über die Grenze gebracht zu werden. Sie sitzen hier nicht, weil sie einer Straftat beschuldigt sind. Sondern allein deshalb, damit sie sich ihrer Abschiebung nicht entziehen können.

Daran muss erinnert werden, weil die Zahlen selbst in Corona-Zeiten belegen, dass einige Bundesländer offenbar vor dem Abschieben sehr gerne einsperren und andere deutlich weniger. Ja, die Haft kann ein durchaus nötiger Zwang sein, um ein Untertauchen zu verhindern. Aber Einsperren ist eben vor allem ein sehr intensiver Eingriff in die Freiheitsrechte unschuldiger Menschen - und sollte nur das letzte Mittel sein, um eine Pflicht zur Ausreise durchzusetzen. Dafür, vermeintliche Stärke in der Migrationspolitik demonstrieren zu wollen, taugt es jedenfalls nicht.

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