ZDF-Staatsvertrag verfassungswidrig:Irrsinn hinter Tapetentüren

Virtuelles ZDF Nachrichtenstudio

Digitales Nachrichtenstudio des ZDF: Rundfunkfreiheit per Verfassung - aber unter politischem Vorbehalt

(Foto: dpa)

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts befreit das ZDF von einer unglaublichen Last. Die Entscheidung, den Einfluss von Staat und Parteien zurückzudrängen, sprengt ein System, das den Sender in politische Pfründe aufgeteilt hatte. Ironie der Geschichte: Das System hat seine Abschaffung selbst befördert.

Ein Kommentar von Claudia Tieschky

Der Fernsehwahlabend 2005 ist Teil der kollektiven Erinnerung der Bundesrepublik. Ein schnauzbärtiger ZDF-Chefredakteur rief den krawalligen Bundeskanzler Gerhard Schröder in der Elefantenrunde zur Ordnung und forderte ihn auf, sich zu benehmen. Nikolaus Brender, der Schnauzbart vom Lerchenberg, brach öffentlich und spektakulär den so bewährten Komment zwischen Politik und öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Brender zog unmissverständlich eine Grenze zwischen Journalismus und politischer Befindlichkeit.

Es war diese unerhörte Begebenheit, mit der alles seinen Anfang nahm. Seit jenem Wahlabend, so wirkt es von heute aus betrachtet, lief alles unausweichlich auf einen Konflikt zu zwischen emanzipierten Journalisten im ZDF und dem System aus Bonner Zeit, das den Sender in politische Pfründe aufgeteilt hatte. Praktisch funktionierte die Machtausübung durch den Fernseh- und den Verwaltungsrat. Manche versuchten auch, einfach per Anruf im Sender Einfluss zu nehmen, wie der frühere CSU-Sprecher Strepp im Oktober 2012. Offiziell gab es die vielen Tapetentüren zwischen Politik und Programmmachern natürlich nicht, aber jahrzehntelang fanden es alle, so wie es lief, normal. In Wahrheit war es irre.

Der Konflikt endet nun mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und mit der Befreiung des ZDF von einer unglaublichen Last. Es ist die Last, Journalismus in einem Klima zu betreiben, in dem Missliebige durch die Eingriffe der politischen Lager beiseitegeschafft oder gleich von Anfang an verhindert werden können. Die Politiker sind überall, den Chefredakteursausschuss etwa leitet der frühere Verteidigungsminister Franz Josef Jung. Darüber reißt man im Sender gern den Witz, das ZDF sei die einzige Fernsehanstalt weltweit mit einem bewaffneten Arm. Lustig ist die Politikerdichte in den Gremien aber überhaupt nicht. Im gebührenfinanzierten ZDF herrschte Rundfunkfreiheit per Verfassung - aber unter politischem Vorbehalt.

Es ist nicht ohne Ironie, dass es das System selbst war, das seine Abschaffung besonders effektiv befördert hat: 2009 verweigerte der unionsdominierte Verwaltungsrat unter Führung des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, CDU, jenem so unberechenbaren Nikolaus Brender eine neue Amtszeit. Man war wieder einen Unbequemen los. Aber Koch und Co. überzogen diesmal, provozierten die Verfassungsklage und sprengten mit ihrer Aktion die eigene Machtbasis. Brender ist heute 65 und talkt bei einem Privatsender. Ausgerechnet er, der auch intern nie zu übermäßiger Milde neigte, ist jetzt Drachentöter und Schutzpatron des ZDF. Er hat seinen Preis dafür bezahlt. Man wird sich an ihn erinnern.

Politik zurückgedrängt, aber nicht ausgeschlossen

Die staatsnahe Verfassung des ZDF hat einen Grund. Der Sender war eine Erfindung der Politik und für Bundeskanzler Konrad Adenauer sowieso nur die zweitbeste Lösung nach dem von ihm mit allen Mitteln angestrebten Staatsfunk. Die föderale ARD war zum Durchregieren immer viel zu kompliziert, Intendanten wissen das bis heute. Aber auch ARD-Gremien werden sich durch das Urteil ändern.

Die Richter des Ersten Senats in Karlsruhe haben bei ihrer Entscheidung nur scheinbar die kleinere Lösung gewählt. Sie haben darauf verzichtet, alle aktiven Politiker aus den Gremien auszuschließen - was denkbar gewesen wäre. Aber die Entscheidung begrenzt den Anteil an Regierungsmitgliedern und Mandatsträgern, Abgeordneten und Vertretern von Parteien auf ein Drittel der Gremienmitglieder. Die Richter schränken staatliche Macht klar ein, gehen aber nicht so weit, den Rundfunk vor jedem Konflikt mit parteipolitischen Interessen vorsorglich zu schützen. Auch deshalb ist es ein kluges Urteil. Das Verfassungsgericht erkennt damit auch an, dass Parteien immer noch eine wichtige gesellschaftliche Rolle spielen und darum - in Maßen - auch die Gesellschaft in den Gremien repräsentieren. Es ist ein Urteil, das keine Ordnung stürzt, sondern Ordnung herstellt.

Es kommt, nebenbei bemerkt, zu einer Zeit, in der politische Lenkungsversuche im Rundfunk ohnehin zum Anachronismus werden. Meinungsmacht entsteht immer öfter unabhängig von Parteilinien, nämlich im Netz - und findet von dort erst in den Rundfunk.

Eine kleine Lösung aber ist das Urteil vom Dienstag schon deshalb nicht, weil die Richter zum ersten Mal die vielen Grauzonen in den Gremien hell machen. Dazu gehörte bisher, dass Gruppen wie Tierschutzvereine wundersamer Weise Leute mit Parteibuch in die Gremien schicken können. Was harmlos klingt, besorgte regelmäßig die nötigen informellen Mehrheiten. Die Schleichwege der Macht wird es nicht mehr geben.

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