ZDF: Unterstützung von einer Reederei:Hinweis: "Enthält Produktplatzierung"

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Die Privaten dürfen für so eine Platzierung auch Geld nehmen, wenn sie gleich während der Sendung einen Hinweis einblenden. In jedem Fall müssen die Zuschauer am Anfang und am Ende des Programms auf die Produktplatzierung hingewiesen werden.

Hingewiesen hat auch das ZDF: Zweimal waren der Halbsatz "unterstützt durch Produktionshilfe" und ein Link auf eine Internetseite des ZDF eingeblendet - dort erklärt der Sender seine Richtlinien zum Product Placement. Aber ist das alles, was es zu erklären gibt, wenn ein Schiff durchs Neujahrskonzert fährt?

Auf Anfrage erklärte das ZDF, der Lizenzgeber - der ORF - habe das Zweite vorab informiert, das Programm enthalte Produktplatzierungen. Daher sei die Sendung nach den Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfen am Anfang und am Ende mit einem "P" und dem Hinweis "Enthält Produktplatzierung" versehen.

Tatsächlich greift hier offenbar eine Regelung, die bei der Gesetzgebung heftig umstritten war. Es geht um die Frage, wie ein Sender mit Produktplatzierung in nicht selbstproduzierten Programmen umgehen muss. Weil die Sender damals erklärten, detaillierte Nachforschungen zu Placements, etwa in Hollywood-Filmen, nicht leisten zu können, gab es eine Sondergenehmigung für Fremdproduktionen (Film, Serien, Unterhaltung) allgemein.

Hier muss nur pauschal hingewiesen werden, damit ist das Gesetz erfüllt. Das gilt für James Bond ebenso wie für das Neujahrskonzert aus Wien. Kurios: Vor der Gesetzesnovelle im Jahr 2009 wurden Produktionen vom ORF, wo weniger strenge Regeln für Produktplatzierungen gelten, fürs deutsche TV extra umgeschnitten - etwa beim Tatort.

Tui, "Mein Schiff" und das öffentlich-rechtliche Fernsehen sind an Neujahr übrigens nicht zum ersten Mal gemeinsam in Erscheinung getreten. Im Frühjahr 2009 übertrug der NDR 105 Minuten lang live die Taufe des Schiffs, Sender-Gesicht Ina Müller hatte damals die Flasche gegen die Schiffswand geworfen.

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