Süddeutsche Zeitung

Youporn-Gründer unterliegt Springer:Nackte Tatsachen

Weiterer Rückschlag für den inhaftierten Youporn-Gründer Fabian Thylmann: Der Axel-Springer-Verlag darf weiter behaupten, das Firmengeflecht, an dessen Spitze Thylmann steht, werde mit Steuerhinterziehung und dubiosen Praktiken in Verbindung gebracht. Gegen einen entsprechenden Artikel der Springer-Zeitung "Die Welt" war Thylmann juristisch vorgegangen.

Von Johannes Boie und Frederik Obermaier

Es ist ein deutliches Urteil und es kommt für Fabian Thylmann zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Der gebürtige Aachener, der Millionen mit Internetpornografie verdient hat, sitzt derzeit in Haft, weil er Steuern hinterzogen haben soll.

Jetzt verlor er in einem weiteren Verfahren gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem Landgericht Düsseldorf. Thylmann war zusammen mit Geschäftspartnern gegen einen langen Bericht der Tageszeitung Die Welt vorgegangen, in dem das hochkomplexe Firmengeflecht, an dessen Spitze Thylmann steht, mit Steuerhinterziehung und dubiosen Geschäftsmethoden in Verbindung gebracht wurde. Außerdem hatten Reporter einem Haus, in dem Thylmann einst wohnte, einen Besuch abgestattet und es beschrieben, Umsatzzahlen der Pornounternehmen genannt und darüber berichtet, dass dem Unternehmer auch ein Club in Köln gehören könnte.

Die einstweilige Verfügung, die Thylmann gegen diesen Bericht erwirkt hatte, hat das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch vollständig aufgehoben. Thylmann muss auch die Verfahrenskosten zahlen. Er und seine Anwälte hatten die Recherchen der Welt als "sämtlich unwahr" zurückgewiesen.

Die Richter haben der Zeitung grundsätzlich bescheinigt, mit "pressemäßiger Sorgfalt" vorgegangen zu sein, ihre Verdachtsberichterstattung durch Recherche und Expertenmeinungen gesichert zu haben. Positiv angerechnet wurde den Reportern auch, dass sie Thylmann um Stellungnahmen gebeten hatten und in ihrer Geschichte darauf hingewiesen haben, dass manch besonders starken Anschuldigungen "auch nur Anfeindungen von Konkurrenten sein könnten".

Im Urteil festgehalten ist außerdem, dass Thylmanns Anwälte einräumen mussten, dass seine Pressesprecherin falsche Angaben gemacht hat.

Gesamte Erotikbranche verändert

Der Medienanwalt von Thylmann, Christian Solmecke, kritisierte die Entscheidung als "überraschend und unverständlich." Ob seine Partei in Berufung gehen würde, sei aber noch nicht entschieden. Bei Springer hieß es dagegen, das Urteil zeige, dass man mit der Recherche richtig gelegen habe. Den Text hat die Redaktion online bereits wieder lesbar gemacht.

Thylmann ist Chef der Firma Manwin, der unter anderem von Hamburg, Montreal und Los Angeles aus die größten und bekanntesten pornografischen Webseiten der Welt gehören. Dabei hat Thylmann, der bereits als Jugendlicher als Programmierer gearbeitet hat, ein Geschäftsmodell entwickelt, das die gesamte Erotikbranche verändert. Er bietet Pornografie im Netz zunächst gratis an, vertraut dann mit Erfolg darauf, dass sich genügend Kunden für ein kostenpflichtiges Erotik-Abo auf einer der Seiten begeistern.

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Quelle:
SZ vom 20.12.2012/vks/pak
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