Der Fall Yanni GentschVon hinten rangezoomt

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Sie hat zurückgefilmt: „Powered by female rage“, schreibt Yanni Gentsch auf Instagram über sich.
Sie hat zurückgefilmt: „Powered by female rage“, schreibt Yanni Gentsch auf Instagram über sich. (Foto: Federico Gambarini/dpa)

„Voyeur-Aufnahmen“ bekleideter Menschen sind bislang nicht strafbar. Das könnte sich bald ändern, weil eine heimlich gefilmte Joggerin selbst zum Handy griff. Wie es die Gesellschaft verändert, wenn die Kamera theoretisch immer läuft und alles öffentlich werden kann.

Von Philipp Bovermann

Eine Frau geht joggen, ein Mann folgt ihr. Er filmt sie heimlich. Aber dann bemerkt sie es und zückt ebenfalls ihr Handy. Die Aufnahme, die sie macht, ist auf Instagram zu sehen: Ein Kerl, schwarze Jacke, rudert mit den Armen, als werde er angegriffen. Er versucht, nach dem Handy der Frau zu greifen, „tu das weg“, sagt er, aber sie beharrt: Er solle das eben von ihr angefertigte Video löschen, vor laufender Kamera. Widerwillig tut er es. Warum sie auch „solche Hosen“ trage, mault er. Ob sie sich mal von hinten gesehen habe? Es sei doch „nix passiert“.

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