Wegen Schleichwerbung:"Pastewka"-Verbot

Der Komiker und das richtige Maß an Werbung: Bastian Pastewka hat das nach Ansicht der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien verloren. Betroffen ist eine Folge der achten Staffel mit dem Titel "Das Lied von Hals und Nase".

Eine Folge von Pastewka darf wegen Schleichwerbung nicht mehr ausgestrahlt werden. Die bayerische Landeszentrale für neue Medien hat verboten, die vierte Folge der achten Staffel mit dem Titel "Das Lied von Hals und Nase" bei Amazon Prime Video zu zeigen. "Die gesamte Folge ist - vor allem in Bezug auf die Marke MediaMarkt - von häufigen und intensiven Darstellungen und Erwähnungen geprägt, die nicht programmlich-dramaturgisch begründbar sind", so die Landeszentrale.

© SZ vom 22.01.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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