Vorschlag zur Reform des ZDF:Es könnte so einfach sein

Es geht wieder um die Causa Brender. Nun macht der NDR-Justitiar Hahn Vorschläge zu einer Reform des ZDF.

Werner Hahn

Mit dem jetzt von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf einer Normenkontrollklage gegen den ZDF-Staatsvertrag steht erneut die Causa Brender auf der medienpolitischen Tagesordnung. Ob sich mindestens zwölf Bundestagsabgeordnete, zum Beispiel aus der SPD-Fraktion, finden werden, die bereit sind, die Klage von Grünen und Linken in Karlsruhe zu unterstützen, hängt nicht unwesentlich davon ab, ob die Bemühungen des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck, den ZDF-Staatsvertrag konsensual zu verändern, Erfolg haben werden.

Wenn es also nach Beck ginge, so würden die politischen Parteien künftig statt zwölf nur noch sechs Vertreter in den ZDF-Fernsehrat entsenden, der Bund statt drei nur noch einen und in den Verwaltungsrat keinen mehr. Das Entsendungsrecht der Verbände und Institutionen würde gestärkt, denn sie wären nicht mehr davon abhängig, wen die Ministerpräsidenten aus ihren Dreier-Vorschlägen aussuchen.

An der Wiederwahl gescheitert - nun Gegenstand heftiger Debatten: ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender.

(Foto: Foto: dpa)

Beck hatte seine Initiative unmittelbar nach der im Verwaltungsrat des ZDF am 27. November vergangenen Jahres gescheiterten Wiederwahl des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender gestartet. Ganz nach der Devise: Warum auf das Verfassungsgericht warten, wenn die öffentlichen Kritikpunkte an der Staatslastigkeit der ZDF-Gremien durch eine Vertragsänderung schnell beseitigt werden können?

Wenn es also nach Beck ginge, so würden die politischen Parteien künftig statt zwölf nur noch sechs Vertreter in den ZDF-Fernsehrat entsenden, der Bund statt drei nur noch einen und in den Verwaltungsrat keinen mehr. Das Entsendungsrecht der Verbände und Institutionen würde gestärkt, denn sie wären nicht mehr davon abhängig, wen die Ministerpräsidenten aus ihren Dreier-Vorschlägen aussuchen.

Die Entsendung würde vielmehr unmittelbar ohne staatlichen Filter vorgenommen. Und schließlich soll sich die Mitbestimmung bei der Auswahl unter anderem des Chefredakteurs in ein Dreifünftel-Vetorecht des Verwaltungsrats gegenüber dem Intendanten verwandeln.

Ob Beck seine CDU-Kollegen in der Rundfunkkommission der Länder ebenso wie seine SPD-Genossen überzeugen kann, steht dahin. Ausgeschlossen erscheint es jedoch nicht, hätten die Länder doch im Windschatten der Novellierung ihre eigene staatliche Dominanz weitgehend gerettet. Denn nach wie vor würden 32 von dann 69 Fernsehratsmitgliedern unmittelbar von den Ländern bestimmt! Und im Verwaltungsrat säßen noch immer fünf Ländervertreter - also mutmaßlich wie bisher Beck, Koch und Co.. Eine solche Reform hätte zum großen Teil nur kosmetischen Charakter, die Macht der Ministerpräsidenten im und über das ZDF wäre ungebrochen.

Was Beck plant, ist Kosmetik

Dabei könnte alles so einfach sein. Würde die Praxis des NDR-Staatsvertrags aus dem Jahre 2005 in Teilen als Blaupause genommen, wären alle gesellschaftlich relevanten Gruppen in den ZDF-Gremien aus eigenem Recht vertreten, nicht aber der Staat. Das verfassungsrechtliche ZDF-Dilemma liegt nicht in der Gremienmitgliedschaft von Entsandten der politischen Parteien, sondern allein in der Mitgliedschaft von Staatsvertretern begründet, die nach dem NDR-Vorbild per se davon ausgeschlossen wären.

Da es natürlich legitim ist, Vertreter der Länder im Fernsehrat sehen zu wollen, könnten diese 16 von den Landesparlamenten bestimmt werden. Allein der Fernsehrat sollte dazu berufen sein, die Mitglieder des Verwaltungsrats zu wählen, damit auch hier eine konsequent staatsfreie Zone entsteht. Damit die Länder als "Mütter" des ZDF gleichwohl der Arbeit der Gremien vertrauen können, wäre es ihnen unbenommen, zu den Sitzungen des Fernsehrats Vertreter zu entsenden. Diese hätten Rederecht, aber keine Mitgliedsrechte.

Gleiches könnte für den Verwaltungsrat gelten, in den reihum stets vier Länder Beobachter entsenden. Um schließlich die bekannten Mainzer "Erbhöfe" zu verhindern, sollte die Mitgliedschaft in beiden ZDF-Gremien auf zwei Amtsperioden beschränkt werden. Wenn der Bundespräsident spätestens alle zehn Jahre wechselt, sollte dies auch bei Fernseh- und Verwaltungsräten möglich sein.

Werner Hahn, 56, ist seit 1993 Justitiar des NDR. 1975 begann er seine öffentlich-rechtliche Karriere als freier Mitarbeiter des WDR in Köln, später wurde er Referent des Intendanten Friedrich Nowottny und Leiter der Intendanz.

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