Süddeutsche Zeitung

Presserecht:Berliner Verwaltungsgericht stuft "Bild"-Livestreams als Rundfunk ein

Bei der Entscheidung ging es darum, ob das Streaming-Angebot von "Bild.de" bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg eine Sendelizenz beantragen muss.

Die Livestream-Angebote von Bild.de sind als zulassungspflichtiger Rundfunk einzustufen. Zu diesem Schluss kommt das Berliner Verwaltungsgericht in einem Urteil vom Donnerstag, wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Die Klage des Medienkonzerns Axel Springer gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) wurde demnach in weiten Teilen abgewiesen. Gegen das Urteil wurde Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. Konkret ging es um die Formate "Die richtigen Fragen", "Bild-Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer" und "Bild-Live". Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hatte die Livestreams im April 2018 als zulassungspflichtig eingestuft. Die MABB als zuständige Aufsichtsbehörde hatte Springer daraufhin per Bescheid aufgefordert, einen Zulassungsantrag zu stellen. Zudem untersagte sie die Verbreitung der Streams, sofern Springer dafür keine Lizenz beantragt.

Bild.de durfte die Streams zunächst trotzdem weiter verbreiten, nachdem sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entsprechend entschieden hatten. Springer hatte sich mit dem Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des MABB-Bescheids gewehrt.

Ob ein Video-Angebot im Netz eine Rundfunklizenz benötigt, müssen die Medienanstalten nach derzeitiger Rechtslage im Einzelfall prüfen. Ein live verbreitetes, journalistisch-redaktionell geprägtes Programm, das sich an mehr als 500 gleichzeitige Zuschauer richtet, gilt in der Regel als lizenzpflichtig. Angebote, die zwar nicht live verbreitet werden, bei denen aber der Zeitpunkt des Sendestarts festgelegt ist, können nach dem Rundfunkstaatsvertrag ebenfalls der Zulassungspflicht unterliegen. Angebote auf Abruf (on demand) benötigen keine Lizenz.

Diese Regeln werden angesichts der Angebotsvielfalt im Netz häufig als nicht mehr zeitgemäß kritisiert. Die Bundesländer arbeiten derzeit an einer Reform des Rundfunkstaatsvertrags, bei der auch die Zulassungspflichten geändert werden sollen. Eine Lizenz sollen künftig nur noch Angebote benötigen, die im Schnitt der vergangenen sechs Monate mehr als 20.000 gleichzeitige Zuschauer erreichten.

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Quelle:
SZ vom 27.09.2019/luch
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