Lästern, bashen, vom Leder ziehen: Egal, wie man es nennt, es ist nicht sehr fein, schlecht über andere zu sprechen. Weil die Meinungsfreiheit aber auch Tratschen umfasst, macht man sich dabei nur selten strafbar. Justiziabel kann es aber werden, wenn man über andere nicht nur Meinungen, sondern falsche Tatsachen verbreitet, die den anderen verächtlich machen können. Das Strafrecht unterscheidet zwischen „übler Nachrede“ und Verleumdung: Der üblen Nachrede kann sich strafbar machen, wer Gerüchte weiterverbreitet, die er nicht beweisen kann. Verleumdung ist im Vergleich dazu noch gemeiner, weil dafür jemand mit voller Absicht falsche Tatsachen herumerzählen muss. Manches spricht dafür, dass der Grünen-Bundestagsabgeordnete Stefan Gelbhaar nun das Opfer solch einer Verleumdung geworden ist. Er hat Anzeige gegen unbekannt gestellt. Der Täterin oder den Tätern droht eine besonders hohe Strafe: Wer nicht über irgendwen, sondern über Politiker falsche Tatsachen verbreitet, wird härter bestraft, mit mindestens sechs Monaten Haft. So wollte der Gesetzgeber der„ wachsenden Verhetzung im politischen Kampf“ entgegenwirken.
Aktuelles Lexikon:Verleumdung

Straftat, die besonders hart geahndet wird, wenn das Opfer jemand aus der Politik ist.

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