Staatsanwaltschaft BerlinVerfahren gegen Julian Reichelt wegen Volksverhetzung eingestellt

Das Verfahren gegen ihn sei „kompletter Irrsinn“, kritisiert  Nius -Chefredakteur Reichelt.
Das Verfahren gegen ihn sei „kompletter Irrsinn“, kritisiert Nius-Chefredakteur Reichelt. (Foto: Alexander Hassenstein)

Der Verdacht gegen den „Nius“-Chefredakteur habe sich nicht erhärtet, so die Staatsanwaltschaft. Die Einstellung sei der richtige Schritt und eine „Korrektur des vorangehenden Fehlers“, so Reichelts Anwalt.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihre Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen Nius-Chefredakteur Julian Reichelt eingestellt. Der Anfangsverdacht habe sich nicht erhärtet, sagte ein Behördensprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Hintergrund des Verfahrens war ein Post von Reichelt auf der Plattform X vom 1. April. Darin hatte er behauptet: „Wir werden in den nächsten Jahren erst die Unterwanderung und dann die Übernahme unserer Polizei erleben. Das passiert, wenn man dafür sorgen will, dass die Polizei ‚bunter‘ wird.“ Und weiter: „In zehn Jahren ist die Polizei in unseren Städten arabisch dominiert. Viel Spaß!“

Auslöser für die Ermittlungen war laut Staatsanwaltschaft der Hinweis einer Privatperson. Eine entsprechende Anzeige sei von der Staatsanwaltschaft in Krefeld an die Behörde in Berlin weitergeleitet worden. Diese ging Mitte Mai ein. Die Behörde muss in so einem Fall prüfen, ob eine mögliche Straftat vorliegt.

Reichelt und sein Anwalt Joachim Steinhöfel hatten das Verfahren bestätigt. „Weil ich hier auf X prophezeit habe, dass die Polizei von kriminellen Clans unterwandert wird, ermittelt nun die Berliner Staatsanwaltschaft wegen ‚Volksverhetzung‘ gegen mich“, schrieb Reichelt bei X.

Beide kritisierten die Ermittlungen. „Das Verfahren ist kompletter Irrsinn“, sagte der Ex-Bild-Chefredakteur der dpa. Zur Einstellung des Verfahrens meinte Steinhöfel: „Wenn ein Ermittlungsverfahren eröffnet und es quasi Minuten später wieder eingestellt wird, kaum wurde es öffentlich bekannt, stellt sich mit großer Dringlichkeit die Frage nach der fachlichen Kompetenz der handelnden Personen.“ Die Einstellung sei der richtige Schritt und eine „Korrektur des vorangehenden Fehlers“, sagte der Anwalt der dpa.

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