Süddeutsche Zeitung

Urteil zur Promi-Berichterstattung:Keine Fotos von Charlotte

Nicht nur Caroline von Monaco, auch ihre Tochter kämpft gegen Klatschreporter und Fotografen - und hat damit vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg.

Neben Caroline von Monaco ist jetzt auch ihre Tochter Charlotte vor deutschen Gerichten erfolgreich: Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund ihrer Klage den Schutz von Prominenten bei der medialen Berichterstattung präzisiert.

Demnach haben die Medien zwar weitgehende Freiheiten bei der Wortberichterstattung, nicht jedoch beim Abdruck von Prominenten-Fotos, wie das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss im Fall von Charlotte Casiraghi, der Tochter der monegassischen Prinzessin Caroline von Hannover, entschied. (AZ: 1 BvR 1842/08)

In den zugrunde liegenden Fällen hatten die Illustrierten Neue Post und Bunte 2007 über die Tochter von Caroline und ihre neue Rolle im Jetset berichtet und mit Fotos ihres Besuch bei einer französischen Aids-Gala bebildert. Auf die Klage Charlotte Casiraghis hatten Berliner Gerichte dann beide Artikel komplett untersagt.

Die Verfassungshüter bestätigten nun die Unterlassung der Fotoveröffentlichungen. Solche Bilder dürften nur gezeigt werden, wenn sie "der Meinungsbildung zu Fragen von öffentlichem Interesse dienen". Zudem bestehe an der Tochter Carolines "kein mit dem Interesse an dem Leben eines Staatsoberhaupts vergleichbares öffentliches Informationsbedürfnis".

Dagegen reicht der Prominenten-Schutz bei der alleinigen Wortberichterstattung laut Gericht wegen des Schutzes der Meinungsfreiheit weniger weit. Grenzen seien erst erreicht, wenn ein Artikel die Ehre, die Privat- oder die Intimsphäre eines Betroffenen verletzt.

Zudem könnten Prominente nicht verbieten, zum Objekt medialer Berichterstattungen zu werden, wenn sie öffentliche Veranstaltungen mit großem medialem Interesse besuchen.

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