Irgendwann wird jeder Skandal - wenn er nur lange genug dauert - nicht mehr so recht als skandalös empfunden. Er wird zur Normalität, die Menschen seufzen dann: Ist halt so. Bis einer laut ruft: Das ist ja ein Skandal! Er muss beseitigt werden!
Beim Skandal der politischen Okkupation der ZDF-Aufsichtsgremien hat nun das Bundesverfassungsgericht diese Rolle übernommen. Es hat dem permanenten Versuch der Politik, sich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anzueignen, Einhalt geboten.
Das Urteil des Ersten Senats tritt an, die Unkultur einer politischen Besetzung der ZDF-Aufsichtsgremien wirksam einzudämmen, indem es eine strikte Grenze errichtet. Der Anteil "staatlicher und staatsnaher Personen" im ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrat muss auf ein Drittel begrenzt werden.
Politisch abspecken
Das Ende der Polit-Beteiligung ist damit noch nicht eingeläutet. Doch lässt sich bereits an den Zahlen ablesen, wie tief der Schnitt in den politischen Personalanteil geführt wird. Nach der Rechnung des Senats - federführend zuständig ist Johannes Masing - sind 44 Prozent der 77 Fernsehratsmitglieder "staatlich oder staatsnah": sechzehn Vertreter der Länder und drei des Bundes, zwölf Entsandte der Parteien und drei der Kommunen.
44 Prozent: Das bedeutete bisher, dass die Staatsquote genügte, um die Wahl des Intendanten zu blockieren. Acht oder neun der staatsnahen Mitglieder werden den Fernsehrat verlassen müssen. Auch im 14-köpfigen Verwaltungsrat wird man politisch abspecken müssen.
Zwar hatten die Verteidiger der bisherigen Strukturen damit argumentiert, man dürfe nicht alle Politikvertreter über einen Kamm scheren - weil beispielsweise die Länder durchaus unterschiedliche Positionen verträten. Das Gericht sah dieses treuherzige Argument freilich von der Wirklichkeit widerlegt. Denn die Sitzungen des Fernsehrates werden maßgeblich von zwei - nach Union und SPD sortierten - "Freundeskreisen" vorstrukturiert. Der Erste Senat hat nun gerade die Existenz dieser Freundeskreise als Beleg für die "Prägekraft staatlicher und dabei insbesondere parteipolitisch gegliederter Kommunikationsstrukturen" genommen. Gerade weil sich die Parteipolitik in diesen informellen Runden bündele, die in keinem Gesetz stehen, müsse der Politanteil "konsequent begrenzt werden".
Und das ist noch nicht alles. Auch in den anderen - "staatsfernen" - Gruppen des Fernsehrats wird das Urteil die Politpräsenz verringern. Denn ein Teil der Sitze im Fernsehrat ist entweder bestimmten Verbänden vorbehalten wie dem Olympischen Sportbund, den Naturschützern oder dem Bund der Vertriebenen. Oder er wird an Vertreter "gesellschaftlich relevanter Bereiche" vergeben, aus Wissenschaft und Kultur, Familienarbeit und Verbraucherschutz. Sitze, die bisher ebenfalls gern an Politiker vergeben werden - im aktuellen Fernsehrat finden sich in diesen Reihen derzeit fünf Parlamentarier - Ex-Politiker wie Reinhard Klimmt noch nicht einmal mitgezählt. Nach dem Urteil werden auch sie das Gremium verlassen müssen: Regierungsmitglieder, Parlamentarier, politische Beamte oder leitende Wahlbeamte - sie alle sind von der Bestellung als "staatsferne Mitglieder" auszuschließen, schreibt das Gericht.