Urteil:Richter erklären Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß

  • Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil die Klage mehrerer Privatpersonen abgewiesen und sich der bisherigen Rechtsprechung angeschlossen.
  • Auch wer keinen Fernseher oder nur ein Radio besitzt, muss künftig den vollen Beitrag von derzeit 17,50 Euro monatlich zahlen.

Das Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt. Die Leipziger Richter wiesen am Freitag Klagen gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) und den Westdeutschen Rundfunk (WDR) ab.

Am Mittwoch und Donnerstag hatte der 6. Senat über das neue Beitragsmodell verhandelt, das mehrere private Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Sie sehen darin eine versteckte Steuer. Nun müssen sie jedoch den Beitrag von 17,50 Euro im Monat bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen. Schon in sämtlichen Vorinstanzen waren die Klagen erfolglos geblieben. Dieser Linie schloss sich nun das Bundesverwaltungsgericht an.

Der Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag, der die frühere Rundfunkgebühr abgelöst hat, wird seit Januar 2013 pro Wohnung erhoben. Dabei spielt keine Rolle, ob es darin überhaupt Rundfunkgeräte gibt oder nicht. WDR und BR hatten argumentiert, es sei gerechtfertigt, den Rundfunkbeitrag pro Wohnung zu erheben, weil Rundfunk überwiegend dort empfangen werde und es in annähernd allen Wohnungen die Möglichkeit dazu gebe.

Die Reaktionen von BR und ARD

Der Rundfunkbeitrag trage seinen Namen zu Recht, betonte der Juristische Direktor des BR, Albrecht Hesse, nach dem Urteil: "Abgabenrechtlich handelt es sich um einen Beitrag und nicht etwa um eine Steuer. Diese Abgabe fällt auch in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die zum Abschluss des Staatsvertrages berechtigt waren." Auch der in der ARD für das Rundfunkbeitragsrecht federführende SWR-Justiziar Hermann Eicher begrüßte die Entscheidung: "Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln. Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative."

Die einzige Möglichkeit für die Kläger: Karlsruhe

Die Kläger haben nun die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Im Juni sollen vor dem Bundesverwaltungsgericht weitere acht Klagen verhandelt werden und dann noch einmal vier im vierten Quartal des Jahres. Bei diesen letzten geht es um den Rundfunkbeitrag in gewerblichen Betrieben. Die Verhandlungstermine dafür stehen noch nicht fest.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: