Urteil:Nachher reicht

Muss Google seine Suchinhalte vor Veröffentlichung auf Rechtsverletzungen prüfen? Darüber hat nun der Bundesgerichtshof entschieden.

Von Christoph Fuchs

Wird ein Mensch im Internet beschimpft oder beleidigt, dann mag das zunächst in kleinem Kreis geschehen. Suchmaschinen wie Google, die das Netz sichten, machen solche Inhalte aber für jedermann schnell auffindbar. Trotzdem, so hat der Bundesgerichtshof am Dienstag entschieden, muss Google sich nicht vorab vergewissern, ob die Inhalte, die als Suchergebnis erscheinen, Persönlichkeitsrechte verletzen. Es reiche vielmehr aus, wenn Suchmaschinenbetreiber nachträglich dann aktiv werden, wenn sie auf eine offensichtliche und auf den ersten Blick klar erkennbare Rechtsverletzung hingewiesen werden.

Geklagt hatte ein Ehepaar, das in einem Internet-Forum unter anderem als "Schwerstkriminelle", "Terroristen" und "krimineller Stalkerhaushalt" bezeichnet worden war. Zwar sah auch das Gericht, dass das scharfe, ehrbeeinträchtigende Bezeichnungen waren. Allerdings habe trotzdem keine offensichtliche Rechtsverletzung vorgelegen. Hintergrund war, dass der klagende Ehegatte selbst ein Forum aufgesetzt hatte, dessen Mitglieder andere Internet-Nutzer gestalkt haben sollen. Wegen dieses Kontexts der Titulierungen, so befand das Gericht, sei eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Kläger nicht völlig offensichtlich gewesen.

Viel wichtiger als die Feststellung, ob hier eine erkennbare Rechtsverletzung vorgelegen hat oder nicht, ist für Google aber, dass die Richter dem Konzern keine Vorab-Prüfpflicht für alle seine Suchmaschinen-Inhalte auferlegt haben. Begründet hat der Senat das damit, dass eine solche Prüfung praktisch kaum zu bewerkstelligen sei und das Geschäftsmodell Suchmaschine grundsätzlich infrage stellen würde. Damit knüpft der BGH an eine Entscheidung aus dem Jahr 2017 an, nach der Google grundsätzlich nicht haftet, wenn in der Bildersuche illegal ins Internet eingestellte Fotos erscheinen. Diese Linie bekräftigen die Richter: Als Wegweiser durch die unübersichtliche Datenflut seien Suchmaschinen gesellschaftlich erwünscht.

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