Urteil im T-Shirt-Prozess:Gericht verbietet "Scheiß RTL"-Aufdruck

Mit seinen "Scheiß RTL"-T-Shirts wollte Grimme-Online-Preisträger Holger Kreymeier das Programm des Senders anprangern - jetzt hat ihm das Kölner Landgericht den Verkauf verboten.

Der Sender RTL hat T-Shirts mit der Aufschrift "Scheiß RTL" gerichtlich verbieten lassen. Das Landgericht Köln gab am Dienstag einer Zivilklage des Senders statt. Der Grimme-Online-Award-Preisträger Holger Kreymeier hatte den Firmenslogan "Mein RTL" umgeändert, indem er das Wort "Mein" durch "Scheiß" ersetzte. Die Shirts verkaufte er im Internet.

RTL  Holger Kreymeier

Fernsehkritiker Holger Kreymeier (rechts) posiert nach der Verhandlung in Köln mit seinem Fan Harald Fritzen, der eines der von RTL angeprangerten T-Shirt trägt.

(Foto: dapd)

Das Landgericht sieht in der Aktion einen Verstoß gegen das Markenrecht, weil das typische RTL-Logo verwendet worden war. Die Idee habe nichts mit Satire zu tun, sondern sei eine plumpe Schmähung, entschieden die Richter. Von Kunst- oder Meinungsfreiheit könne nicht gesprochen werden. Zuvor war der Verkauf der Shirts bereits per einstweiliger Verfügung gestoppt worden.

"Wir begrüßen die Urteile, mit denen das Landgericht Köln den Schutz unserer Markenrechte in vollem Umfang bestätigt hat", sagte ein RTL-Sprecher der Nachrichtenagentur dapd. Kreymeier, der das Online-Magazin "Fernsehkritik-TV" betreibt und darin die deutschen Medien aufs Korn nimmt, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Er wollte mit den T-Shirts das Programm des Senders anprangern. RTL trage als ein führender Fernsehsender eine hohe Verantwortung und führe im Fernsehen regelmäßig Menschen vor, sagte er zu Prozessbeginn der Nachrichtenagentur dapd. Das "Protest-Shirt" sei überfällig gewesen. "RTL darf nicht die beleidigte Leberwurst spielen", fügte er hinzu.

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