Urteil:Grob fahrlässig

Urteil: Auf dem Campus der Universität Virginia soll eine Massenvergewaltigung stattgefunden haben, hieß es in einem "Rolling Stone"-Artikel vom November 2014.

Auf dem Campus der Universität Virginia soll eine Massenvergewaltigung stattgefunden haben, hieß es in einem "Rolling Stone"-Artikel vom November 2014.

(Foto: Jay Paul/AFP)

Mit einer Reportage über eine Massenvergewaltigung an der Uni löste der "Rolling Stone" 2014 in den USA eine nationale Debatte aus. Jetzt ist das Magazin wegen Verleumdung verurteilt worden - die Redaktion hatte bei der Recherche geschludert.

Von Karoline Meta Beisel

"Wir bereuen unsere Fehltritte zutiefst und möchten uns aufrichtig bei allen entschuldigen, die durch uns Schaden davon getragen haben." Mit der Erklärung am vergangenen Freitag hatte das Rolling Stone-Magazin vor allem Nicole Eramo gemeint, Dekanin der Universität von Virginia, die das Magazin wegen Verleumdung verklagt hatte und am Freitag vor einem Gericht in Charlottesville recht bekam: Das Magazin wurde wegen grober Fahrlässigkeit verurteilt. Aber der Schaden, den sich das Magazin durch seine schludrig recherchierte Geschichte selbst zugefügt hat, dürfte kaum kleiner sein.

Im November 2014 veröffentlichte der Rolling Stone eine Reportage mit dem Titel "A Rape on Campus", eine Vergewaltigung auf dem Campus. Darin ging es um eine angebliche Massenvergewaltigung in einer Studentenverbindung auf dem Campus der Universität von Virginia. Der Artikel löste eine nationale Debatte über sexuelle Übergriffe auf Studenten aus. Aber schon kurz nach der Veröffentlichung waren Zweifel daran laut geworden, ob sich die Geschichte wirklich so zugetragen haben konnte. Die Schilderungen des angeblichen Opfers hielten den Nachforschungen der Polizei nicht stand - und der Rolling Stone sah sich in der Kritik, weil er sich bei der Recherche im Wesentlichen auf diese eine Quelle gestützt hatte.

Die Journalistenschule der Columbia University, die der Rolling Stone mit einer Prüfung beauftragt hatte, befand, dass das Magazin nicht einmal "grundsätzliche journalistische Standards" befolgt hätte, der Skandal sei "vermeidbar" gewesen. Das Magazin zog den Artikel zurück, nur wenig später verließ der langjährige Chefredakteur den Verlag.

Nach dem Imageschaden folgt nun also auch ein finanzieller Schaden. Eramo hatte geklagt, weil sie sich in dem Artikel als handlungsunwilliger Bösewicht hingestellt sah, 7,5 Millionen Schadenersatz wollte sie von dem Magazin haben. Einen Teil davon wird sie nun auch bekommen, wie viel genau, will das Gericht in den kommenden Tagen bestimmen.

Möglich, dass es nicht die einzige Zahlung bleibt, die wegen des Artikels auf den Rolling Stone zukommt. Auch die Studentenverbindung, in der sich das Verbrechen zugetragen haben soll, hat gegen das Magazin geklagt. Der Prozess beginnt im kommenden Jahr.

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