Süddeutsche Zeitung

Urteil des Landgerichts München:Adolf Hitlers "Mein Kampf" bleibt verboten

Kein Platz für Adolf Hitler am Kiosk: Im Streit um die Veröffentlichung der Hitler-Hetzschrift "Mein Kampf" hat sich der Freistaat gegen den britischen Verleger Peter McGee vor Gericht durchgesetzt. Das Buch des Diktators darf in Deutschland weiterhin nicht publiziert werden.

Im Streit um die Veröffentlichung von Adolf Hitlers "Mein Kampf" hat sich Bayern durchgesetzt: Die Hetzschrift darf in Deutschland weiterhin nicht veröffentlicht werden. Mit einem am Donnerstag verkündeten Urteil hielt das Landgericht München I eine im Januar ergangene einstweilige Verfügung aufrecht, die dem britischen Verleger Peter McGee die Veröffentlichung von Passagen des Buches im Zuge seiner Publikationsreihe Zeitungszeugen untersagt.

McGee war gegen diese einstweilige Verfügung vorgegangen (Az: 7 O 16629/08). Nach dem Urteil ist seine Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt. Er habe in den geplanten Zeitungszeugen-Ausgaben zu Mein Kampf vor allem aus Hitlers Hetzschrift zitieren wollen und nur einen kleinen Teil für ergänzende Kommentare vorgesehen.

Damit würde die Veröffentlichung der Schrift von Adolf Hitler dienen. Nach dem Zitatrecht zulässig wäre aber nur, wenn die Zitate aus Hitlers Buch einem neuen Werk dienen würden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es sind Rechtsmittel zum Oberlandesgericht zulässig.

Die Verfügung hatte der Freistaat Bayern als Rechtsnachfolger des 1945 verbotenen Eher-Verlags bereits im Januar dieses Jahres erwirkt. Der Freistaat besitzt noch bis 2015 die Urheberrechte an "Mein Kampf". McGee wollte Auszüge gemeinsam mit einem umfangreichen Kommentar in einer 16-seitigen Broschüre veröffentlichen, die an Kiosken erhältlich sein sollte.

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