Wegen zwei Halbsätzen in seinem Artikel sitzt Carsten Janz am Dienstagmorgen auf der Anklagebank in einem stickigen Raum im Hamburger Amtsgericht. Der Investigativjournalist des Onlineportals T-Online wird im Prozess vor dem Amtsgericht von einem Experten für Verfassungsbeschwerden vertreten. Doch auch der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate, 74, kann die Verurteilung nicht verhindern – wenngleich er die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift, um die es geht, direkt infrage stellt.
PressefreiheitMit der Härte des Gesetzes
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Ein Investigativjournalist wird wegen eines Zitierfehlers verurteilt. Der Generalstaatsanwalt, über den der Reporter in einem anderen Fall kritisch berichtete, hatte Kollegen einen Hinweis auf den Text gegeben.
Von Jana Stegemann
