PressefreiheitMit der Härte des Gesetzes

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Der Berichtsgegenstand: Im März 2023 tötete ein Amokläufer bei einer Veranstaltung der Zeugen Jehovas acht Menschen.
Der Berichtsgegenstand: Im März 2023 tötete ein Amokläufer bei einer Veranstaltung der Zeugen Jehovas acht Menschen. (Foto: Markus Scholz/dpa)

Ein Investigativjournalist wird wegen eines Zitierfehlers verurteilt. Der Generalstaatsanwalt, über den der Reporter in einem anderen Fall kritisch berichtete, hatte Kollegen einen Hinweis auf den Text gegeben.

Von Jana Stegemann

Wegen zwei Halbsätzen in seinem Artikel sitzt Carsten Janz am Dienstagmorgen auf der Anklagebank in einem stickigen Raum im Hamburger Amtsgericht. Der Investigativjournalist des Onlineportals T-Online wird im Prozess vor dem Amtsgericht von einem Experten für Verfassungsbeschwerden vertreten. Doch auch der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate, 74, kann die Verurteilung nicht verhindern – wenngleich er die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift, um die es geht, direkt infrage stellt.

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