TV und Streaming:Mehr Schutz für Kinder

Das EU-Parlament hat neue Regeln für audiovisuelle Medien verabschiedet. Neben strengeren Jugendschutzvorgaben soll es künftig auch eine maßgebliche Quote für in Europa produzierte Sendungen bei Streamingdiensten geben.

Von Laura Hertreiter

Video-Plattformen wie Youtube oder Netflix müssen sich in der Europäischen Union künftig an striktere Regeln bei Jugendschutz und Werbung halten. Das Europaparlament befürwortete am Dienstag mit großer Mehrheit eine entsprechende Reform der EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien. Die überarbeiteten Vorschriften gelten wie bisher für Rundfunkanstalten, werden dann aber auf Online-Video-Dienste ausgeweitet - als Reaktion auf die veränderten Mediengewohnheiten. "Es ist uns gelungen, ein ausbalanciertes Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor zu schaffen", sagte die medienpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten, Petra Kammerevert, laut einer Mitteilung. Den neuen Regeln zufolge müssen Online-Plattformen schnell reagieren, wenn Nutzer gefährliche oder anstößige Videos melden. Für solche Meldungen müssen die Webseiten leicht zu handhabende Mechanismen bereitstellen. Außerdem müssen die Plattformen Maßnahmen dazu ergreifen, Jugendliche und Kinder vor schädlicher Werbung zu schützen. Daneben sieht die Richtlinie vor, dass Video-Dienste künftig gewährleisten müssen, dass mindestens 30 Prozent ihres Angebots in Europa produziert wurde. "Dies wird der Kreativindustrie im audiovisuellen Bereich großen Auftrieb verleihen", sagte die CDU-Abgeordnete Sabine Verheyen, die zusammen mit Petra Kammerevert federführend für die Reform war. Klassische Fernsehsender sollen beim Werben demnach etwas mehr Freiheit haben. Statt wie bisher höchstens zwölf Minuten pro Stunde, dürfen die Rundfunkanstalten in der Zeit zwischen 18 und 24 Uhr 72 Minuten Werbung frei verteilen, dabei aber das Programm höchstens alle 30 Minuten unterbrechen. Die 2016 von der EU-Kommission angestoßene Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) soll insgesamt die Regeln für das klassische Fernsehen und Angebote im Internet einander angleichen. In Straßburg stimmten 452 Abgeordnete bei 132 Gegenstimmen und 65 Enthaltungen für die Reform, die mehr Jugend- und Verbraucherschutz bringen und zugleich der europäischen Kulturindustrie helfen soll. Wenn formal noch die EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben, muss jedes Land die Vorgaben in eigene Gesetze gießen, die bis voraussichtlich Herbst 2020 in Kraft getreten sein müssen.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: