Das öffentlich-rechtliche System, das muss an dieser Stelle einmal in aller Deutlichkeit ausgesprochen werden, hat kläglich versagt. Der Bildungsauftrag, mit dem nach Paragraf 11 Abs. 2 und 3 des Rundfunkstaatsvertrags die gebührenfinanzierten Sender betraut sind, wird bis in die höchsten Anstaltskreise vernachlässigt. Jüngstes Beispiel: WDR-Intendant Tom Buhrow. Am Mittwochabend hielt Buhrow vor dem Hamburger Übersee-Club eine Rede, in der er wie ein Festzelteröffnungsredner von einem rhetorischen Gemeinplatz auf den nächsten hüpfte. Kein Denkverbot blieb ungedacht, kein Tabu, das nicht fallen sollte, keine Stirn, die nicht geboten wurde. Natürlich sollte man "gemeinsam stark", aber "nicht leichtfertig" sein, "offen diskutieren", "verantwortungsvoll" handeln und unbedingt "mitgestalten". Oder wie Buhrow, der Meister des wahrlich grellsonnigen Schwafelns, unübertrefflich formuliert: "und, und, und".
Tom Buhrows Reformpläne:Wer ist diese Person?
Lesezeit: 3 Min.
Tom Buhrow, WDR-Intendant und ARD-Vorsitzender, rät im Hamburger Übersee-Club zum Fünfzehnjahresplan für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Über eine Posse.
Von Willi Winkler
Lesen Sie mehr zum Thema