Das Recherchekollektiv Correctiv hat vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gegen Roland Tichy verloren. Der Chefredakteur des Magazins Tichys Einblick hatte geklagt, weil Correctiv einen Artikel von Tichy auf Facebook mit einem Faktencheck-Hinweis versehen hat.
Das Oberlandesgericht urteilte am Mittwoch nun, dass Correctiv im Auftrag von Facebook einen Beitrag von Tichys Einblick aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht mit dem Stempel "teils falsch" hätte versehen dürfen.
Für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer "missverständlich"
Das OLG revidiert mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Mannheim vom Januar, das den Vorgang für zulässig erklärt hatte. Das Landgericht betonte damals, dass es legitim sei, "Filterblasen" durch Information entgegenzutreten. Die Richter in Karlsruhe urteilten nun, der Prüfeintrag sei für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer "missverständlich" gewesen.
Bei der Entscheidung ging es um Aussagen eines Artikels aus Tichys Einblick mit dem Titel "500 Wissenschaftler erklären: ,Es gibt keinen Klimanotfall'". Correctiv hatte bemängelt, dass nicht alle Unterzeichner Wissenschaftler gewesen seien, und unterzog den Text im Auftrag von Facebook einer Prüfung. Daraufhin wurde der Bericht aus Tichys Einblick mit dem Faktencheck von Correctiv versehen. Titel: "Nein: Es sind nicht '500 Wissenschaftler': Behauptung teilweise falsch". Correctiv überprüft im Auftrag von Facebook Beiträge anderer Medien auf Facebook auf ihre Richtigkeit.