Süddeutsche Zeitung

"Team Wallraff":RTL bekommt teilweise recht

Von Maresa Sedlmeir

Der Fernsehsender RTL hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden einen Teilerfolg im Rechtsstreit um die Fernsehsendung Team Wallraff errungen. Konkret ging es um den Beitrag "Hinter geschlossenen Türen - Undercover in Psychiatrien und Jugendhilfe", der am 18. März auf RTL ausgestrahlt wurde. Zwei Krankenschwestern der Vivantes-Klinik in Berlin-Spandau, wo die heimlich gefilmten Aufnahmen entstanden sind, waren vor das Landgericht Leipzig gezogen. Sie fühlten sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Das Landgericht entschied zu Gunsten der Klägerinnen und erließ eine einstweilige Verfügung. RTL ging in Berufung. Das OLG Dresden entschied nun, dass die heimlichen Aufnahmen jedenfalls teilweise zulässig seien.

Eine der beiden Mitarbeiterinnen war dabei gefilmt worden, wie sie einem Epilepsie-Patienten Medikamente ins Essen mischte. Zwar sei der Umstand, dass die Aufnahmen heimlich erfolgten, "eine Vermutung für deren Unzulässigkeit", wie das OLG schreibt. Allerdings sei im konkreten Fall das Interesse von RTL, "auf diesen offensichtlichen Missstand hinzuweisen, höher zu gewichten".

Die andere Mitarbeiterin ging dagegen vor, dass sie angeblich mit einem Vorfall in Verbindung gebracht werde, bei dem sie gar nicht anwesend war. Im Beitrag zu sehen ist eine Urinlache, die drei Stunden nicht entfernt wurde. Das müsse sich die Frau nicht gefallen lassen, urteilte schon das Landgericht Leipzig, was das OLG Dresden bestätigte. RTL argumentierte, dass sie im Beitrag "sehr stark verpixelt worden und daher nicht erkennbar gewesen sei." Das Oberlandesgericht sieht das anders. Die Frau habe glaubhaft gemacht, dass sie "trotz Verfremdung ihrer Gestalt und Stimme in ihrem Bekanntenkreis tatsächlich erkannt worden sei", heißt es vom OLG.

Im laufenden Hauptsacheverfahren am Landgericht Leipzig aber will RTL "weiterhin für seine Auffassung streiten, dass eine Erkennbarkeit nicht vorgelegen habe", teilt der Sender dazu mit.

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Quelle:
SZ vom 28.09.2019
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