Süddeutsche Zeitung

"Taz":Triumph  in Rechtsstreit

Von Kathrin Müller-Lancé

Die Taz darf wohl den Namen eines früheren Mitarbeiters von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland nennen. Das geht aus einem Schreiben des Senatsvorsitzenden vor, den das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht hat. Darin kündigt das Gericht an, eine Klage des ehemaligen Bundestagsmitarbeiters abzuweisen. Der Mann, der in seiner Jugend Mitglied einer rechtsradikalen Vereinigung war, war gegen Medien vorgegangen, die namentlich über seine Tätigkeit für Gauland berichtet hatten. Die Taz hatte daraufhin auf weitere juristische Schritte gedrängt - "da uns schon damals die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit klar war", wie der Chefredakteur Georg Löwisch mitteilte. Nachdem die Taz in erster Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf verloren hatte, scheint sie nach der Ankündigung des Oberlandesgerichtes nun Recht zu bekommen.

Die Zeitung habe in diesem Fall ihre Funktion als "Wachhund der Öffentlichkeit" wahrgenommen, heißt es in dem Schreiben. Es sei für die Öffentlichkeit von erheblichem Interesse gewesen zu erfahren, ob Gauland oder andere AfD-Politiker Mitarbeiter beschäftigen, die eine rechtsextreme Vergangenheit aufweisen. Auch habe ein nachvollziehbares Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit daran bestanden, "individualisierende Angaben" zu den betroffenen Mitarbeitern zu erhalten, um so die Glaubhaftigkeit der Berichte besser einordnen zu können.

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Quelle:
SZ vom 26.09.2019
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