Corona-Tarifvertrag:Zeitungsverlage unter Druck

Eine Tarifvereinbarung zwischen DJV und dem BDZV soll Notlage für Journalistinnen und Journalisten und Zeitungsverlage gleichermaßen abfedern

Klare Regelung und Entlastung für beide Seiten: In einer am Freitag geschlossenen Tarifvereinbarung einigten sich die Gewerkschaften DJV (Deutscher Journalisten-Verband) und die dju in ver.di mit dem Bundesverband der Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) darauf, dass bestehende Gehalts- und Manteltarifverträge von Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen bis zum Ablauf des Jahres unverändert verlängert werden. Es gibt also keine Erhöhung. Gleichzeitig sollen feste freie Mitarbeiter eine Ausgleichszahlung für entgangene Honorare erhalten. Damit versucht die Branche durch die Corona-Pandemie verursachte Zwangslagen abzufedern. Eine optionale Weihnachtsgeldkürzung im Falle einer betrieblichen Notlage soll helfen, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. "Die Sozialpartner der Zeitungsbranche setzen mit dieser Vereinbarung ein gemeinsames Zeichen für Stabilität, den Erhalt der Redaktionsarbeitsplätze und die Unterstützung der besonders stark getroffenen Freiberufler", sagt DJV-Verhandlungsführer Kajo Döhring.

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