Gerichtsentscheidung zu „Sylt-Video“:Der Hitlergruß war keine Parodie

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Das rassistische Video aus dem Mai führte auf Sylt zu einer Mahnwache. (Foto: Lea Sarah Albert/dpa)

Einer der auf Sylt gefilmten Partygäste hat wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gegen den Axel-Springer-Verlag geklagt – erfolglos.

Von Sofia Paule

Das Video aus dem Sylter Pony-Club, in dem Partygäste dabei zu sehen waren, wie sie fremdenfeindliche Parolen („Ausländer raus, Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“) zu „L’Amour toujours“ von Gigi D’Agostino brüllten, ist inzwischen vier Monate alt. Die Rechtsstreitigkeiten haben bislang aber noch kein Ende genommen. In ihnen geht es um die Frage, inwieweit Medien das Video verbreiten durften. Im Juni hatte eine Protagonistin des Videos in einem Verfahren gegen den Axel-Springer-Verlag Erfolg, Bild durfte sie nicht unverpixelt zeigen und die beiden Vornamen der Frau nicht verwenden.

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