Das Landgericht Stuttgart untersagt "bestimmte Ausgestaltungen" der SWR-Nachrichtenapp "Newszone". Das teilt das Gericht am Freitag mit. Damit kommt es dem Antrag auf einstweilige Verfügung von 16 Zeitungsverlagen nach, die gegen die App geklagt haben.
Seit März 2022 bietet der öffentlich-rechtliche Sender die App an, die sich an junge Nutzerinnen und Nutzer richtet. Bereits Ende März forderten die Verlage, die Verbreitung der App zu unterlassen, da sie der Auf fassung waren, die App verstoße gegen den Medienstaatsvertrag und sei "presseähnlich".
Die zuständige Kammer am Landgericht Stuttgart teilt diese Einschätzung und erachtet die App in ihrem Urteil nun als unzulässig. Zwar greife die App auf Online-Inhalte des übergeordneten SWR-Programms Dasding.de zurück, doch das allein reiche nicht aus. Es liege "eine grundlegende thematisch-inhaltliche Änderung" zwischen "Newszone" und Dasding vor. Öffentlich-rechtliche Onlineangebote, so begründet das Gericht, dürften nach den von der Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätzen "nicht durch stehende Texte und Bilder geprägt sein, sondern müssten ihren Schwerpunkt in einer hörfunk- oder fernsehähnlichen Gestaltung oder einer entsprechenden Kombination haben". Das Gericht beurteilte eine Ausgestaltung der App aus dem April, nicht aber danach erfolgte mögliche Neuerungen.
"Wir bedauern diese Entscheidung", so Kai Gniffke, Intendant des SWR. Man werde sie nun sorgfältig prüfen und über weitere Schritte entscheiden. Ungeachtet des Rechtsstreits sei der SWR "weiterhin bestrebt, mit den Verlagen zu kooperieren und gemeinsam für eine qualitativ hochwertige und vielfältige Medienlandschaft im Südwesten zu sorgen."
Hinter der Klage steht ein grundsätzlicher Konflikt zwischen öffentlich-rechtlichen Sendern und privaten Zeitungsverlagen. Seit Jahren streiten sie darüber, wie viel Raum die Öffentlich-Rechtlichen im Internet einnehmen dürfen - und wo die beitragsfinanzierten Sender zur wettbewerbswidrigen Konkurrenz für die privaten Verlage werden.