Süddeutsche Zeitung

Streit um "Tatort"-Vorspann:Einmal vergütet und gut

Vor dem Oberlandesgericht München erfährt die Schöpferin des "Tatort"-Vorspanns eine herbe Niederlage - nicht nur in finanzieller Hinsicht.

Die Szenen sind weltbekannt: Augen blicken verwegen zur Seite, ein Fadenkreuz erscheint, ein flüchtender Mann rennt über nassen Asphalt. Seit 40 Jahren stimmt dieses Intro die Zuschauer auf den Tatort ein. Kristina Böttrich-Merdjanowa, die Schöpferin des Vorspanns, erhielt dafür einmalig 2500 D-Mark.

Mit ihrer Klage auf Nachvergütung ist die freischaffende Grafikerin nun vor dem Oberlandesgericht München gescheitert. "Das Publikum schaut sich den Kriminalfilm nicht an, weil es den Vorspann sehen will", begründete der Vorsitzende Richter am heutigen Donnerstag seine Urteilsverkündung.

Das Intro der Krimireihe habe nur eine "Signalfunktion", da es den Zuschauern die darauf folgende Sendung ankündige. Der Erfolg des Tatorts stehe "nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorspann", sagte der Richter weiter.

Die Klägerin hatte mit Blick auf den großen, auch kommerziellen Erfolg der Sendereihe einen "Nachschlag" auf ihre einmalige Vergütung verlangt.

Auch Böttrich-Merdjanowas Forderung, als Urheberin des Vorspanns im Abspann genannt zu werden, erteilte das Gericht eine Absage. Dies sei in der Fernsehbranche nicht üblich. Ohnehin habe die Grafikerin dies 40 Jahre lang nicht beanstandet und damit ihren Anspruch verwirkt.

Lediglich in einem Punkt bekam die Grafikerin Recht: Den Fernsehanstalten BR und WDR ist es untersagt, jemand anderen als Böttrich-Merdjanowa als Urheber des Vorspanns zu benennen. Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen.

Im März vergangenen Jahres hatte Kristina Böttrich-Merdjanowa mit ihrer Klage gegen den Bayerischen und den Westdeutschen Rundfunk zunächst weitgehend Recht bekommen. Gegen das Urteil waren die beiden Sender dann in Berufung gegangen.

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