Streit um Film-Synchronisation:Ein Mann kämpft für seine Stimme

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Wie viel Marcus Off steckt in Jack Sparrow? Die deutsche Stimme des Piratenkapitäns aus "Fluch der Karibik" führt einen Musterprozess gegen die Filmbranche. Er will mehr Geld - und beweisen, dass er der von Johnny Depp gespielten Figur seinen eigenen Stempel aufgedrückt hat.

Simon Feldmer

Irgendwie geht es schon bei der Berufsbezeichnung los. Wählt man nun das Wort Synchronsprecher? Oder sollte man doch lieber korrekterweise Synchronschauspieler schreiben, in einem Text, der von zwei Parteien handelt, die sich über den Wert der Synchronisation eines großen Kinoerfolgs streiten?

Ist er nur ein Synchronsprecher oder ein Synchronschauspieler? Marcus Off interpretierte das angetrunkene Nuscheln von "Captain Jack Sparrow"  alias Johnny Depp. (Foto: Reuters/Peter Mountain/Disney Enterprises)

Während die eine Seite lieber bei der Bezeichnung Sprecher bleibt, wohl, weil da viel Nüchternes und wenig Kreatives mitschwingt, zieht die andere Synchronschauspieler vor. Klingt nach mehr, nach eigener schöpferischer Leistung, nach künstlerischer Interpretation einer Vorlage - aber auch nach dem Anspruch auf eine bessere Entlohnung.

Genau darum dreht sich der Streit, den Marcus Off, 53, seit 2008 mit der deutschen Niederlassung des Hollywood-Studios Disney führt. Marcus Off ist Synchronschauspieler, war in vielen hundert Filmen und Serien auch die deutsche Stimme von Ralph Fiennes, Sean Penn und Michael Sheen. Er sagt: "Synchronisieren ist nun einmal schauspielen, auch wenn man bloß die Stimme hört."

In den ersten drei Teilen des Blockbusters Fluch der Karibik übernahm er den Part von Johnny Depp, der es als Piratenkapitän Jack Sparrow zu weltweiter Bekanntheit und zu Fanforen im Internet gebracht hat. 19,5 Millionen Menschen hörten in deutschen Kinos, wie Marcus Off das angetrunkene Sparrow-Nuscheln Depps interpretierte. Selbst in Disney-Maßstäben war das ein großer Erfolg.

Von den eingespielten Millionen wollte Off dann jedoch etwas mehr als die 9306,14 Euro Honorar plus 8650 Euro für die Synchronisation von DVD-Bonusmaterial und TV-Spots abhaben, die eigentlich vertraglich festgelegt waren. Das ist eine Entlohnung, die bereits deutlich über der gängigen Gage im Synchrongewerbe lag.

Disney hatte für Offs Nachforderung in Höhe von 180.000 Euro wenig Verständnis. Und schon wurde Fluch der Karibik 4 - Fremde Gezeiten ohne Off am Mikrophon synchronisiert, was dann wiederum zu Petitionen und Fanprotesten im Internet führte. Statt im Aufnahmestudio treffen sich die Parteien bald vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Off ist jedenfalls fest entschlossen, seine Klage in die höchste Instanz zu tragen. Und das, obwohl er Ende Juni vor dem Kammergericht Berlin verloren hat und die kompletten Gerichtskosten der ersten beiden Instanzen tragen musste.

Synchronsprecher: Star und Stimme
:Jippie-jaja, Schweinebacke!

Frisch und lieblich: Die deutschen Stimmen von Cameron Diaz und Gwyneth Paltrow klingen nicht zufällig ähnlich. Viele Schauspieler teilen sich einen Synchronsprecher.

Auf den ersten Blick ist das ein fast absurder Streit zwischen einem Einzelkämpfer und einem Hollywood-Konzern. Doch er könnte von Bedeutung werden für die gesamte Film- und Fernsehbranche. Und das liegt nicht nur daran, dass Off eigentlich gar nicht ganz alleine ins Feld zieht.

Der Interessen-Verband der Synchronschauspieler (IVS), ein Verein mit knapp 300 Mitgliedern, gibt ihm Rückendeckung, übernimmt beispielsweise die Verteidigungs- und Prozesskosten - bisher, so Off, um 20.000 Euro. Als erster Synchronsprecher begründet Marcus Off seine Klage mit dem Urheberrechtsparagraphen 32, dem sogenannten "Fairnessparagraphen". Der wurde mit der Urheberrechtsreform 2002 eingeführt. Es geht darin um "angemessene Vergütung". Paragraph 32 versetzt einen Urheber in die Lage, eine Nachforderung gegenüber seinem Vertragspartner dann geltend zu machen, wenn zwischen der vereinbarten Gegenleistung und den Erträgen aus der Nutzung des Werkes ein "auffälliges Missverhältnis" bestehen sollte.

Im Januar erreichte der Übersetzer eines Sachbuchs so vor dem BGH, dass der betroffene Verlag sein Honorar mit einer absatzbezogenen Vergütung verknüpfen musste, um eine angemessene Beteiligung am Bucherfolg zu gewährleisten. Ein Urteil mit Auswirkungen auf die Verlagsszene. Muss sich nun auch die Filmbranche auf ein Musterurteil und unzählige Nachforderungen von Synchronsprecherschauspielern einstellen?

Marcus Off, der aus Überlingen am Bodensee stammt, leitet jedenfalls aus dem Gesetz ab, dass sein Beitrag am Millionenerfolg Fluch der Karibik keinesfalls angemessen vergütet worden sei. Doch sind Synchronschauspieler überhaupt Urheber? Für Disney ist der Fall klar. Bereits in der Klage-Erwiderung vom September 2008 führte die Filmgesellschaft an, dass Synchronsprecher wie Off nicht anders als Nachrichten- oder Rundfunksprecher zu behandeln seien. Weiter hieß es damals: "In gewisser Weise liefern Synchronsprecher sogar einen geringeren schöpferischen Beitrag, da sie schlicht die Stimme und Sprache eines Schauspielers imitieren, der den Text bereits als Teil eines dramaturgischen Werks aufgeführt hat."

In diesem Zusammenhang ist es vielleicht gut zu wissen, dass Off den ersten Teil der Blockbuster-Reihe nur nachsynchronisiert hat, nachdem Disney mit der Interpretation des gebuchten Depp-Sprechers David Nathan nicht einverstanden war. Off sprang für Nathan ein. So ganz einfach scheint die Aufgabe also nicht gewesen zu sein. Ob Marcus Off deshalb aber ein eigener schöpferischer Akt gelang? Von Disney will sich auf Anfrage niemand äußern. Selbst Urheberrechtsexperten fällt eine klare Antwort schwer.

Ingo Jung, Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz in einer Kölner Kanzlei, hat sich mit Urheberrechtsfragen im Synchronsprechergewerbe beschäftigt. Er sagt: "In der Regel hat die Leistung der Synchronsprecher keinen Werkcharakter." Drücke der Synchronsprecher jedoch der von ihm synchroniserten Figur seinen Stempel auf, schaffe er in einem schöpferischen Akt einen eigenen Wiedererkennungswert, der auf seiner künstlerischen Leistung beruhe. Dann sei von einem urheberrechtlich relevanten und schützenswerten Schaffen auszugehen. Zur Beurteilung dieses komplizierten Sachverhalts sah sich der Richter am Kammergericht Berlin laut Urteilsbegründung vom 29. Juni 2011 "ohne sachverständige Hilfe in der Lage".

Die Mitglieder des ständig mit Urheberrechtsfragen befassten Senates, so ist der schriftlichen Begründung weiter zu entnehmen, gehörten zu dem an den streitgegenständlichen wie auch sonstigen Filmwerken interessierten Publikum. Mit anderen Worten: Die Richter am Kammergericht sind augenscheinlich Cineasten, mehr noch: Fluch der Karibik-Fans. In der Urteilsbegründung legten sie ohne zu zweifeln dar: "Zur originären schauspielerischen Leistung des Johnny Depp konnte er (Marcus Off) keinen eigenen Beitrag mehr leisten, da die Filme bei ihrer Synchronisation bereits fertig gestellt sind." Das klingt fast so, als hätten sie selbst mitgespielt.

© SZ vom 09.08.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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