Aus dem umstrittenen Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann ist mehr geworden als eine Debatte über Humor und Satire - spätestens, seitdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan ihn wegen des Gedichts bei der Staatsanwaltschaft Mainz anzeigte.
Reaktionen zur Erdoğan-Schmähung:"Vorneweg möchte ich sagen: Ich finde Ihr Gedicht gelungen"
Jan Böhmermann bekommt im Streit um sein Erdoğan-Gedicht viel Unterstützung - aber es gibt auch Gegenstimmen. Reaktionen zur Causa im Überblick.
Doch Böhmermann steht zu seinem Werk. Die Süddeutsche Zeitung erfuhr nun, dass er keine Unterlassungserklärung abgeben wird. Wie Böhmermanns Anwalt der Gegenseite mitteilte, "ist offensichtlich übersehen worden, dass das Gedicht nicht solitär verbreitet wurde, sondern in einer Gesamtdarstellung über das, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht".
Zuvor hatte Michael-Hubertus von Sprenger, der Münchner Anwalt des türkischen Präsidenten, Böhmermann eine Unterlassungsaufforderung zukommen lassen, deren Frist in der vergangenen Nacht verstrichen ist. Durch die nicht erfolgte Unterlassungserklärung droht Böhmermann ein zivilrechtlicher Prozess vor dem Hamburger Landgericht.
Michael-Hubertus von Sprenger:Der Mann, der für Erdoğan bis zur letzten Instanz gehen will
Medienanwalt Michael-Hubertus von Sprenger vertritt den türkischen Präsidenten vor Gericht. Mit umstrittenen Mandanten kennt er sich aus.
In einem Schmähgedicht, das er in seiner Sendung Ende März verlesen hatte, beleidigt Böhmermann Erdoğan massiv. Die Türkei forderte daraufhin von Deutschland, den Satiriker strafrechtlich zu verfolgen. Erdoğan stellte persönlich Strafanzeige gegen Böhmermann.