Süddeutsche Zeitung

Strafprozess:Springer zieht vor den Bundesgerichtshof

  • Der Axel Springer Verlag reicht im Fall Kachelmann Nichtzulassungsbeschwerde vor den Bundesgerichtshof ein.
  • Zur Begründung heißt es, die Strafzahlung an den Moderator hätte eine einschüchternde Wirkung auf die Presse.

Axel Springer zieht im Fall Kachelmann vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der Verlag habe eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das im Juli gefällte Urteil eingereicht, gab ein Sprecher in Berlin bekannt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte den Konzern Mitte Juli zu Schmerzensgeld in Höhe von 395.000 Euro verurteilt.

"Wahrheitsgemäße Berichterstattung über Gerichtsverfahren gegen bekannte Persönlichkeiten darf nicht durch Strafzahlungen in dieser Größenordnung sanktioniert werden. Dies würde eine einschüchternde Wirkung auf die Presse haben", sagte der Sprecher weiter.

Die Bild-Zeitung hatte in der Berichterstattung über den Prozess nach Ansicht der Richter in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrfach die Grenzen des Erlaubten überschritten und Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer verletzt. Unter anderem hielt das OLG Fotos nicht für zulässig, die Kachelmann als Häftling im Gefängnishof zeigen. Vor allem mit einem Bild, auf dem Kachelmann mit nacktem Oberkörper zu sehen sei, sei dieser "unter Missachtung seiner Würde zur bloßen Belustigung beziehungsweise Befriedigung der Neugier des Publikums vorgeführt worden". Die Bild-Zeitung hatte nach Ansicht der Richter in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrfach die Grenzen des Erlaubten überschritten. "Das war kein Journalismus, sondern blanke Hetze", so Anwalt Höcker. Dem Gericht zufolge hat andererseits ein "erhebliches Berichterstattungsinteresse" am Kachelmann-Prozess bestanden, unter anderem aufgrund seiner Prominenz und der Schwere des Verdachts. Es sei deshalb Aufgabe der Medien gewesen, darüber zu berichten.

Mit dem Burda Verlag, die auf ähnliche Weise über den Prozess berichteten, einigte Kachelmann sich außergerichtlich auf eine Entschädigung. Die Verhandlungen mit dem Springer Verlag scheiterten, weshalb er gegen diesen klagte.

Das Landgericht Köln hatte Kachelmann in erster Instanz 635 000 Euro zugesprochen. Nachdem der Springer Verlag und Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker Revision eingelegt hatten, verringerte das OLG das Schmerzensgeld deutlich zugunsten des Verlags. Inklusive anfallender Zinsen müsste der Verlag insgesamt knapp 513.000 Euro an Kachelmann zahlen.

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