Pressefreiheit:Warum die Medien über das Strache-Video berichten mussten

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Strache & Co. finden es schändlich, dass die SZ das Ibiza-Video ins Netz gestellt hat. (Foto: dpa)

Weil das Video ohne Wissen von Strache und Gudenus aufgenommen wurde, verletzt es deren Privatsphäre. Dennoch war es zwingend geboten, es zu veröffentlichen.

Kommentar von Wolfgang Krach

Medien sind nicht die vierte Gewalt. Es gibt zwar Journalisten, die das so sehen, und auch Politiker und Politologen. Doch es besteht ein gewichtiger Unterschied zwischen den Medien und den drei Staatsgewalten, die unsere Verfassung definiert. Die Legislative - Bundestag und Landtage - ist demokratisch gewählt; die Exekutive - die Regierungen von Bund und Ländern - wird von den Parlamenten bestimmt; und Richter und Staatsanwälte werden - abgesehen von Einzelfällen - von der Exekutive ernannt. Medien hingegen sind, sofern es sich nicht um öffentlich-rechtliche handelt, in der Regel Privatunternehmen.

Doch anders als andere Unternehmen sind Tageszeitungen, politische Magazine und auch viele Online-Angebote nicht nur den wirtschaftlichen Interessen ihrer Eigner verpflichtet, sondern auch dem Gemeinwesen. Ihre Aufgabe ist es zu informieren über das, was in der Welt passiert, und Öffentlichkeit herzustellen, wo Dinge verborgen werden. Weil diese Kontrolle so wichtig ist, ist die Freiheit der Presse als Grundrecht garantiert. Mit dieser Freiheit einher geht eine Verpflichtung: sie nicht zu missbrauchen.

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Darüber freilich, ob und wie Journalisten ihre Aufgabe gut erfüllen, gibt es jede Menge unterschiedliche Vorstellungen, wie sich derzeit an der FPÖ-Affäre zeigt. Vor einer Woche haben Süddeutsche Zeitung und Spiegel ein heimlich aufgenommenes Video veröffentlicht. Es belegt, dass der damalige FPÖ-Chef und spätere Vizekanzler Heinz-Christian Strache im Juli 2017, drei Monate vor der österreichischen Nationalratswahl, bereit war, fragwürdige Spenden aus Russland anzunehmen und hierfür politische Gegenleistungen in Aussicht stellte.

Strache & Co. finden es schändlich, dass die SZ das Ibiza-Video ins Netz gestellt hat. Sie verlangen, wir müssten dessen Quelle offenlegen. Andere monieren, die Zeitung habe sich für politische Drecksarbeit benutzen lassen. Dritte sprechen von einer unzulässigen Verletzung der Privatsphäre Straches, wieder andere kritisieren, die SZ habe die Europawahl beeinflussen wollen.

Es ist kurios, dass zu denjenigen, die fordern, SZ und Spiegel sollten die Quelle des Videos nennen, ausgerechnet ein früherer Geheimdienstchef zählt, August Hanning. Als BND-Präsident hat er seine Quellen mit allen Mitteln geschützt, auch vor dem Kontrollgremium des Bundestages - aus verständlichen Gründen. Auch Journalisten müssen über ihre Quellen schweigen. Wer uns etwas anvertraut, muss sich hierauf verlassen können, auch und gerade, weil seit Tagen so wild über die Herkunft des Videos spekuliert wird. Ohne den unbedingten Schutz von Quellen kann es investigativen Journalismus nicht geben, die SZ hätte sonst niemals etwa die Panama Papers veröffentlichen können. Dieses Zeugnisverweigerungsrecht ist so bedeutsam, dass es sowohl in der Strafprozessordnung verankert als auch vom Bundesverfassungsgericht immer wieder als "unentbehrlich" für die Pressefreiheit bestätigt worden ist.

Dabei ist klar, dass die Motive von Informanten bisweilen alles andere als lauter sind. Oft geht es um Neid oder Rache. Aber das Entscheidende für Journalisten ist: Stimmen die Informationen? Und sind diese von öffentlichem Interesse?

Auch das Argument, SZ und Spiegel hätten sich - von wem auch immer (Mossad? SPÖ? Kurz?) - für politische Zwecke benutzen lassen, sticht nicht. Schon die Lebenserfahrung lehrt, dass vieles, was dem einen schadet, einem anderen nutzt. Journalisten werden ständig instrumentalisiert. Wichtig ist, dass sie sich dessen bewusst sind. Wenn ein Minister vertrauliche Informationen streut, verfolgt er damit ein Ziel: Er möchte Berichterstattung in eine Richtung lenken, natürlich in eine, die ihm nützt. Derjenige, der der SZ das Video gegeben hat, mag das Interesse gehabt haben, Strache zu schaden. Aber hätten wir es alleine deshalb unterdrücken sollen?

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Weil das Video ohne Wissen Straches und seines Vertrauten Johann Gudenus aufgenommen wurde, verletzt es deren Privatsphäre. Und dennoch war es nicht nur erlaubt, sondern zwingend geboten, es zu veröffentlichen. Die beiden plaudern mit der vermeintlichen Oligarchen-Nichte ja nicht (nur) über Privates, sondern auch über politisch höchst Bedeutsames. Strache offenbart dabei, neben anderem, ein demokratiefeindliches Verständnis von Pressefreiheit und Journalisten ("die größten Huren auf dem Planeten"), denen man "zack, zack, zack" sagen müsse, was sie zu schreiben hätten.

Die Öffentlichkeit hat ein überragendes Interesse daran, all dies zu erfahren. Wenn dieses Interesse vorliegt, so hat es das Bundesverfassungsgericht schon 1984 befunden, ist auch die Publikation einer ursprünglich rechtswidrig erlangten Information zulässig, als erlaubte "Frucht vom verbotenen Baum", wie Juristen sagen. Dem österreichischen Bundeskanzler erschien die Information in diesem Falle immerhin so bedeutsam, dass er die Regierung hat platzen lassen.

Das Datum der Veröffentlichung haben sich SZ und Spiegel nicht nach dem politischen Kalender ausgesucht. Wir haben das Video vor etwa zwei Wochen erhalten, es so schnell wie möglich geprüft - und dann veröffentlicht. Es kann sein, dass der Informant uns das Video absichtlich kurz vor der Wahl gegeben hat. Hätten wir mit der Publikation bis nach der Wahl gewartet, hätte man uns mit Recht beschuldigt, wir hielten Informationen zurück.

Ohne Journalisten wäre die Wahrheit über Strache & Co. nicht ans Licht gekommen, jedenfalls nicht jetzt. Überall dort, wo die drei Staatsgewalten unfähig, manchmal auch unwillig sind, die Politik zu kontrollieren, wächst Medien die Rolle der "vierten Macht" gleichsam zu. Dies ist ein notwendiges Korrektiv innerhalb des demokratischen Systems.

Dass Journalisten diese Rolle wahrnehmen, ist nicht schändlich. Schändlich ist, dass es in einer Demokratie Minister gibt, die diese Demokratie verachten.

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© SZ vom 25.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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